Nun ist es soweit, am 16. März 2020 erklärte der Bundesrat in einer um 17 Uhr live übertragenen Pressekonferenz die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz. Ab Mitternacht bedeutet dies konkret:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen.
  • Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 19. April 2020 (neu auch für die bisherigen Schulschliessungen).

Dies hat natürlich auch konkrete Auswirkungen auf die in der Schweiz lebenden Musliminnen und Muslime. Hier können weitere Informationen abgerufen werden: