Am 29. April 2020 gab der Schweizer Bundesrat bekannt, dass die Massnahmen zum Schutz vor dem COVID-19-Virus weiter gelockert werden sollen. Leider betrifft dies noch nicht religiöse Einrichtungen wie Moscheen, Kirchen, Synagogen oder Tempel. Diese müssen noch mindestens bis zum 8. Juni geschlossen bleiben.

Das heisst konkret:

  • Moscheeschliessungen müssen bis zum 8. Juni bestehen bleiben.
  • Es dürfen weiterhin keine Freitagsgebete oder Tarawih-Gebete im Ramadan durchgeführt werden.
  • Weiterhin sind keinerlei Veranstaltungen erlaubt, wozu auch das im Ramadan gerne durchgeführte gemeinsame Fastenbrechen gehört.
  • Sämtlicher Präsenzunterricht in den Moscheen muss weiterhin ausgesetzt werden.

Weitere Details zur aktuellen Situation können der Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. April 2020 entnommen werden

Über die nächste (dritte) Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind unter anderem Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen und zu Gottesdiensten. Diese Lockerungen werden wieder durch entsprechende Schutzkonzepte begleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat am 27. Mai dazu weitere Anweisungen erlassen wird. Ein entsprechendes Schutzkonzept für Moscheen wird dann noch ausgearbeitet werden müssen.

In der Zwischenzeit empfehlen wir, die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) strikte einzuhalten.