Mit anderen Worten: Die Aargauer Regierung muss keine gesetzlichen Grundlagen für ein Kopftuchverbot an Schulen ausarbeiten (wir berichteten).

Lesen Sie nachfolgend einen Artikel, der am 4. März 2014 auf AZ online erschienen ist:

 

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Das Tragen von Kopftüchern in Schulen erschwere die Integration und widerspreche dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben, hatte die CVP ihre Motion begründet. Zudem könne es zu Problemen kommen, wenn Kopftuchträgerinnen den Schwimmunterricht oder Klassenlager besuchen müssen.

CVP-Sprecherin Marianne Binder kritisierte die Regierung, die ausweichend auf die Motion geantwortet habe und sich mit Blick auf mögliche Bundesgerichtsentscheide vor einem Entscheid drücken wolle. Mit der Freiheit für eine Religion schaffe man eine Unfreiheit für eine andere Religion, sage Binder. Es gehe nicht um eine Ausgrenzung, sondern um Integration.

Mit dem Kopftuchverbot werde der Druck auf eine Minderheit erhöht, meinte ein SP-Sprecher. Das Kopftuch sei an sich kein Problem, aber offenbar die Angst vor der Islamisierung. Es gehe nicht um das Tuch, sondern um den Kopf, denn im Kopf befinde sich die Weltanschauung.

Es bestehe kein Bedarf an einer gesetzlichen Regelung, hiess es von Seiten der FDP. Es habe bisher noch nie diesbezügliche Probleme geben. Gleich argumentierte auch die Sprecherin der Grünen. Es müsse erlaubt sein, dass alle ihre religiösen Symbole tragen dürfen.

Ganz oder teilweise verhüllte Personen gefährden das Erreichen der Lernziele und die Integration, meinte demgegenüber eine Sprecherin der SVP.

Kleidervorschriften seien nicht nur eine politische, sondern eine juristische Frage, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Zudem habe der Grosse Rat eine ähnliche Motion schon früher abgelehnt.

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