Wie SRF online am 26. November 2019 berichtete, hat das Genfer Kantonsgericht entschieden, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Kanton Genf  weiterhin religiöse Zeichen tragen dürfen, beispielsweise Kopftücher oder Halsketten mit Kreuzen. Dies geht aus einer entsprechenden Medienmitteilung des Gerichts hervor.

Wie allgemein bekannt ist Genf streng laizistisch und damit näher an Frankreich als an den deutschschweizer Kantonen, das heisst, dass Staat und Religion besonders strikt getrennt werden. Das Gericht begründete das Urteil aber damit, dass Mitglieder des Kantons- oder Gemeindeparlaments nicht Vertreter des Staates sind, sondern sie verreten die Gesellschaft und deren kulturelle Vielfalt. Damit revidierte das Genfer Verfassungsgericht teilweise das im Februar vom Stimmvolk verabschiedete Laizitätsgesetz (islam.ch erichtete), das verlangt, dass sich der Staat neutral verhalten soll.

Von den insgesamt sechs Beschwerden, die beim Verfassungsgericht gegen das Laizitätsgesetz eingereicht wurden, lehnten die Richter fünf ab. Lediglich die Bestimmung, welche Parlamentsmitglieder betrifft, revidierte das Gericht. Das heisst, dass Staatsangestellte und Mitglieder der Kantonsregierung keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen

Hören Sie dazu auch den Beitrag in der Sendung «Rendez-vouz» vom 26.11.2019.