Wie heute bekannt wurde, hat das Bundesgericht die Verurteilung eines Imams bestätigt, der in der ehemaligen An’Nur-Moschee in Winterthur zu Gewalttaten aufgerufen hatte.

Ende November 2018 war der Somalier durch das Zürcher Obergericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einen Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hatte er dann ans Bundesgericht weitergezogen.

Es ging dabei um Aussagen, die der Angeklagte im Oktober 2016 im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Freitagspredigt gesagt haben soll: Dass Muslime, die sich weigerten, in der Gemeinschaft zu beten, getötet werden sollten. Weil sie sich von der Gemeinschaft ferngehalten hätten, seien sie in ihren Häusern zu verbrennen. Ebenso sei das Tun von Verbotenem mit der Hand zu unterbinden.

Der Imam argumentierte in seiner Beschwerde, dass die Aussagen aus dem Kontext gerissen worden seien und nur einen kleinen Teil seiner Predigt ausgemacht hätten. Auch habe es sich um Worte hoher islamischer Schriftgelehrter, des Propheten Mohamed und um Zitate des Korans gehandelt, die er nicht kommentiert habe.

Interessant ist die Feststellung des Bundesgerichts, dass ein christlicher Prediger, der vergleichbare Zitate aus dem alten Testament vortragen würde, ohne diese zu kommentieren, ebenfalls wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt verurteilt werden würde. Dies, weil der Anwalt des Verurteilten dem Gericht folgende Verse aus dem Alten Testament vorgelegt hatte:

4. Buch Mose / Numeri, Kapitel 31:

14. Und Mose wurde zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, die aus dem Feldzug kamen, 15. und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Frauen leben lassen? 16. Siehe, haben nicht diese die Israeliten durch Bileams Rat abwendig gemacht, dass sie sich versündigten am HERRN durch den Baal-Peor, sodass der Gemeinde des HERRN eine Plage widerfuhr? 17. So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Frauen, die nicht mehr Jungfrauen sind; 18. aber alle Mädchen, die unberührt sind, die lasst für euch leben.

Der Verteidiger meinte, die Wiedergabe des christlichen Gewaltaufrufs wäre nicht strafbar gewesen. Dem hat das Bundesgericht nun widersprochen (siehe Urteil 6B_288/2019 vom 8.7.2019).

In anderen Worten: Vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob der Aufruf zu Gewalt aus der Bibel, dem Koran oder anderen heiligen Schriften abgeleitet wird.

Wir gehen davon aus, dass dieses wegweisende Urteil Signalwirkung für alle Religionsgemeinschaften haben wird.

Siehe dazu auch: