Demnach sieht der Bundesrat auch keine Notwendigkeit, das Versteigerungsverfahren für Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu ändern, wie er am 29. Januar 2014 in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss des Walliser CVP-Nationalrats Yannick Buttet schreibt. Dieser wollte den Bundesrat beauftragen, für Koscher- und Halal-Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren eine Deklarationspflicht einzuführen und einen Mindestpreis für die entsprechenden Zollkontingente einzuführen. Er möchte damit verhindern, dass heute vergleichsweise günstig importiertes Koscher- und Halal-Fleisch auch ausserhalb der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft günstig weiterverkauft werden kann. Dies benachteilige andere Fleischbetriebe.

Der Bundesrat widerspricht. Nach seinen Angaben reicht die Menge des importierten Halalfleisches nicht einmal aus, um den Konsum der muslimischen Gläubigen zu decken. Die geltende Zollkontingentsmenge von total 525 Tonnen ergebe pro in der Schweiz lebenden muslimischen Gläubigen und Jahr rund 1,3 Kilogramm Halalfleisch von Rindern und Schafen. Der durchschnittliche Konsum an Rinds- und Schaffleisch betrage aber rund 15 Kilogramm pro Kopf und Jahr.