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Bismillah-ir-Rahman-ir-Rahim

Do, 09. Sep 2010



08.09.2010 21:18

Umfrage zu Bestattungs- möglichkeiten für Muslime

Die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) führt im Rahmen einer Recherche...


05.09.2010 12:11

Ehrenmorde im Christentum?

Ded Gecaj, der kosovarische Katholik und Ehrenmörder, wurde an die Schweiz ausgeliefert.


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Islamische Feiertage


Der islamische Kalender ist ein Mondkalender, der ebenfalls aus 12 Monaten besteht. Der Monatsanfang wird jeweils aufgrund der Sichtung des Neumondes bestimmt. Dies ist auch der Grund, weshalb die unten angegebenen Daten in Wirklichkeit um +/- 1 Tag abweichen können. Für weitere Informationen kunsultieren Sie bitte www.mondsichtung.de.

  

 

  

2008


Islamisches Neujahr (1429 n.H.)

10. Januar 2008

Ashura

19. Januar 2008

Mevlûd (Geburtstag des Propheten Muhammad)

20. März 2008

1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats)

1. Sept. 2008

Fastenbrechenfest (1429 n.H.)

1. Oktober 2008

Opferfest (1429 n.H.)

8. Dez. 2008

Islamisches Neujahr (1430 n.H.)

29. Dez. 2008

 

 

2009


Ashura (1430 n.H.)

7. Januar 2009

Mevlûd (Geburtstag des Propheten Muhammad)

9. März 2009

1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats)

22. Aug. 2009

Fastenbrechenfest (1430 n.H.)

21. Sept. 2009

Opferfest (1430 n.H.)

27. Nov. 2009

Islamisches Neujahr (1431 n.H.)

18. Dez. 2009

Ashura (1431 n.H.)

27. Dez. 2009

 
 

2010


Mevlûd (Geburtstag des Propheten Muhammad)

26. Feb. 2010

1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats)

11. Aug. 2010

Fastenbrechenfest (1431 n.H.)

10. Sept. 2010

Opferfest (1431 n.H.)

17. Nov. 2010

Islamisches Neujahr (1432 n.H.)

7. Dez. 2010

Ashura (1432 n.H.)

17. Dez. 2010

  



Weitere Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen

  • Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.
  • Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten könne auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.
  • Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als Feste betrachtet.
  • Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr nicht erlaubt.
  • Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht.
  • Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.

 

Quelle: www.islam.de

 


 

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