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Islam und Herz

Die Zunge

Datum: 27.12.2005 11:03 (last update: 19.03.2007 22:38)

Der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, hat sinngemäss gesagt: „Wer an Allah glaubt und an den jüngsten Tag, der soll Gutes sagen oder still sein.“

 

 

Sprechen
Jeder Muslim und jede Muslimin sollte sich mit dem Sprechen zurückhalten, es sei denn Sprechen bringt einen klaren Vorteil. Wenn sprechen oder nicht sprechen gleich viel Vorteil bringen, so ist es Sunna nicht zu sprechen. Das Gesprochene führt oft zu einer Sünde. Der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, hat sinngemäss gesagt:
«Wer an Allah glaubt und an den jüngsten Tag, der soll Gutes sagen oder still sein.»

(Buchari und Muslim)
Dieser Hadith sagt uns, dass wir nicht sprechen sollten, bis wir uns sicher sind, dass das was wir sagen wollen gut ist. Wenn wir uns nicht sicher sind ob es gut ist oder nicht, ist es von Vorteil wenn wir schweigen. Imam Schafi’i hat gesagt: Wenn jemand sprechen will, muss er zunächst nachdenken. Wenn das Sprechen einen klaren Vorteil bringt spricht man. Hat man aber Zweifel, ob es einen Vorteil gibt, so schweigt man bis der Vorteil klar wird.

Verleumdung und üble Nachrede
Verleumdung oder üble Nachrede (Ghiba) ist alles was man über jemanden erwähnt, das diese Person nicht gerne hören würde, sei es dass man schlecht über seinen Körper, seinen Din, seinen Alltag, seinen Besitz, seine Familie (Kinder, Ehepartner, Eltern etc), Kleidung, seine Art sich zu bewegen, seinen Charakter spricht. Verleumdung oder üble Nachrede ist natürlich nicht nur das gesprochene Wort, sondern auch Geschriebenes (z.B. in einem Forum) oder wenn wir jemanden nachäffen. Von übler Nachrede spricht man, wenn jemand tatsächlich so ist, wie wir sagen. Verleumdung ist, wenn das war wir sagen auf jemanden nicht zutrifft. Es geht in die gleiche Richtung wenn wir Worte die jemand gesagt hat in einer Art und Weise einem Dritten weitererzählen, die die Beziehung der beiden verschlechtert. Diese Dinge gehören zu den grossen Sünden, den sehr schweren Verfehlungen, den Kabira.

Andeutungen, Hinweise und Anspielungen
Wir machen uns auch der Verleumdung oder üblen Nachrede schuldig, wenn wir eine Person nicht namentlich erwähnen, unsere Zuhörer aber auf Grund von Andeutungen, Hinweisen und Anspielungen verstehen wen wir meinen. Es genügt auch schon wenn wir jemanden beim Namen nennen seinen Fehler nur andeuten.

Verleumdungen oder üble Nachrede anhören
Genauso wie es eine Sünde ist jemanden zu verleumden oder ihm übel nach zureden, ist es auch eine Sünde für den Zuhörer zuzuhören und das Gesagte hinzunehmen oder einzuwilligen. Was tun wir wenn wir in die Situation kommen dass jemand in unserer Gegenwart verleumdet oder übel nachredet? Wir sagen dem Verleumder er soll aufhören damit, falls wir das sagen können ohne dass uns Schaden droht. Wenn jemand in der Lage ist, die Verleumdung oder die üble Nachrede zu verurteilen oder das Thema zu wechseln, dann muss er dies tun. Unterlässt er es, begeht er eine Sünde. Falls wir aber nichts sagen können, verurteilen wir die Verleumdung in unserem Herzen und gehen weg.


Was tun wir aber, wenn wir nicht weggehen können und auch die Verleumdung oder üble Nachrede nicht verurteilen können? Wenn wir gezwungen sind zuzuhören? Wir dürfen in diesem Fall nicht aktiv zuhören sondern machen mit der Zunge und dem Herzen, oder auch nur mit dem Herzen allein Dhikr. Oder wir denken an etwas anderes. Sobald es uns aber möglich ist die Verleumdung zu verurteilen oder wegzugehen, müssen wir dies tun.


Abu Hamid al-Ghazali hat gesagt, dass wir nicht eine Verleumdung verurteilen dürfen, während wir in unserem Herzen das Bedürfnis haben dem Verleumder weiter zuzuhören. Dies ist Heuchlerei und befreit einen nicht von der Sünde des Anhören von Verleumdungen oder übler Nachrede. Bevor wir die Verleumdung oder die üble Nachrede verurteilen müssen wir diese in unserem Herzen ablehnen.

Wir sehen also, es ist gar nicht einfach unsere Zunge im Zaum zu halten. Es entspricht nun mal einfach der Natur des Menschen, dass er gerne über andere spricht und gerne zuhört wenn über andere gesprochen wird: „Was? Der und der? Na dann erzähl aber mal!“

Verleumdung und üble Nachrede im Herzen
Manchmal flüstert einem der Setan schlechte Gedanken über jemanden ein. Wenn wir z.B. Jemanden sehen, der während dem Ramadan isst, und wir für uns denken: «Ah, schau nur diesen schlechten Muslim! Der isst während dem Ramadan!», könnte es ja auch sein, dass er ein Reisender ist oder dass er eine Krankheit hat, die es ihm nicht erlaubt während dem Ramadan zu fasten. Man darf dem Setan nicht glauben, wenn es eine andere Erklärungsmöglichkeit gibt für etwas vermeintlich schlechtes, das man an jemandem sieht. Über jemanden schlechte Gedanken zu hegen ist genau so haram wie wenn man diese Gedanken ausspricht.


Falls diese schlechten Gedanken kommen, und die kommen doch jedem von uns, so sollten wir in unserem Beispiel für denjenigen eine Du'a sprechen, den wir während dem Ramadan essen gesehen haben. Denn wenn wir für diese Person beten vereiteiln wir den Plan Setans, wir tun nämlich genau das Gegenteil von dem was Setan mit den eingeflüsterten Gedanken bezweckt hat.

Erlaubte üble Nachrede
Es gibt aber auch Situationen in denen üble Nachrede erlaubt oder sogar notwendig ist.

Hilfe suchen, um eine Übeltat zu beseitigen
Wenn man Hilfe sucht, z.B. Bei einm Richter oder einer Behörde, um eine Übeltat zu beseitigen, so ist üble Nachrede erlaubt und auch notwendig.

Eine Fiqh-Frage stellen
Es ist erlaubt, einem Wissenden eine Fiqh-Frage zu stellen, z.B. „Mein Bruder hat mir das und das getan, wie verhalte ich mich?“. Es ist aber besser wenn man die Frage anders Formuliert: „Angenommen jemand tut einem anderen das und das an, wie muss man sich verhalten?“

Muslime vor Übel warnen
Es kann verschiedene Situationen geben, in denen man Muslime vor Übel warnen muss. Darunter können folgende Situationen sein.

  • Vor einem unzuverlässigen Hadithüberlieferer oder einem unzuverlässigen Zeugen warnen.
  • Wenn man um Rat gefragt wird von jemandem, der in eine bestimmte Familie reinheiraten, mit einem bestimmten Partner ein Geschäft machen will, jemandem etwas anvertrauen will etc. In diesem Fall soll man einen Rat geben. Wenn es allerdings ausreicht zu sagen (z.B.): „In diese Familie hereinzuheiraten ist nicht in deinem Interesse“, dann soll man es dabei belassen und nicht individuelle Schwächen aufzählen. Aber falls der Rat nicht gegeben werden kann ohne auf eine bestimmte Schwäche einer bestimmten Person hinzuweisen, so darf man dies tun.
  • Wenn jemand mit einem Lehrer lernt, der schwerwiegende Fehler hat und man für den Schüler Schaden befürchtet, so soll man ihn warnen. Man muss sich dabei aber sehr auf die Absicht achten. Es könnte sein dass man aus Neid oder einem anderen negativen Gefühl so etwas sagt und der Setan einem dabei einredet dies sei ein aufrichtiger Ratschlag.
  • Falls jemand in einer verantwortungsvollen Position seine nicht so wahrnimmt wie sie wahrgenommen werden sollte, sei es dass er unfähig, korrupt ist, oder die Funktion gar nicht wahr nimmt. In dem Fall soll man dies der Person melden, die Autorität über ihn hat.
Wenn jemand keine Anstalten macht eine Schwäche zu verbergen
Falls jemand offen dazu steht, dass er z.B. Wein trinkt, Verbrechen begeht, Sina treibt oder die Zakat nicht bezahlt, so darf man darüber sprechen. Man muss aber auch bedenken, dass ein Muslim spricht wenn Sprechen besser ist als Nichtsprechen. Es ist aber eine verbotene üble Nachrede, wenn man über andere Schwächen dieser Person spricht, die er zu verbergen versucht.

Zur Identifikation
Wenn jemand üblicherweise z.B. Der Blinde, der Einäugige, der Dicke, der Lange oder wie auch immer genannt wird, ist es zulässig ihn mit diesem Namen zu benennen, aber nur wenn die Absicht die Identifikation ist und nicht wenn die Absicht ist eine vielleicht negative Eigenschaft herauszustellen.

Überhaupt entscheidet oft nur die Absicht darüber ob etwas verbotene oder erlaubte üble Nachrede ist.

Dinge weitererzählen
Manchmal kommen Leute zu uns, die Sagen: “Der und der hat das und das über dich gesagt.“ Oder auch Leute, die ganz einfach etwas weitererzählen, das ihnen jemand anvertraut hat mit der Auflage es nicht weiterzuerzählen.


Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn zu euch ein Fasiq mit einer Nachricht kommt, so vergewissert euch, damit ihr nicht Leute durch Unwissen verletzt, und dann ihr reuig werdet für das, was ihr getan habt.

(Qur'an 49:6)

Zuhören, wenn Dinge weitererzählt werden
Wenn wir in die oben beschriebene Situation kommen, dass jemand zu uns kommt und sagt: „Der und der hat das und das über dich gesagt.“, sollten wir folgendes tun.

  • Nicht glauben was gesagt wird.
  • Demjenigen der Dinge weitererzählt sagen, dass er aufhören soll und ihn darauf hinweisen, dass man das nicht tun sollte.
  • Nicht schlecht über denjenigen denken, von dem die Worte ursprünglich stammen sollen.
  • Nicht nachforschungen anstellen und spionieren auf Grund des gesagten.
  • Nicht selbst die Geschichte anderen weitererzählen.

 

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