Man erinnert sich: Der Gemeindeschreiber von Boswil AG, Daniel Wicki (47), hetzte Anfang Dezember 2018 in einem Facebook-Eintrag gegen Ausländer und Asylbewerber (wir berichteten) und löste damit einen Sturm der Empörung aus. Daraufhin zeigte ihn die SP Boswil wegen Rassendiskriminierung an. Mitte Januar 2019 kam aber die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zum Schluss, dass die Straftatbestände der Rassendiskriminierung und der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht erfüllt seien (siehe AZ online vom 17. Januar 2019). Daraufhin kehrte er an seinen Arbeitsplatz in der Gemeinde Boswil zurück.

Kurz darauf stellte ihn der Gemeinderat aber mit sofortiger Wirkung frei. Der Grund waren vertrödelte Einbürgerungen – eine Familie wartete schon seit über drei Jahren (!) nach dem Ja an der Gemeindeversammlung auf den Schweizer Pass (siehe AZ online vom 19. Januar 2019).

Nun hat das Regionaljournal Aargau-Solothurn von SRF1 Einblick in die Einstellunsgverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten (siehe Regionaljournal Aargau-Solothurn vom 7. Februar 2019). Darin heisst es offenbar, dass er in seinen Hasskommentaren nur persönliche Unmutsäusserungen gemacht und nur die Vergewaltiger, nicht aber eine Rasse oder Ethnie, gemeint habe. Daher sei es kein öffentlicher Aufruf zu Gewalt gegen Flüchtlinge. In anderen Worten, nur wenn bestimmte Rassen, Religionen oder Ethnien angegriffen werden, sind Hasskommentar strafrechtlich relevant.

Der Schreiber dieser Zeilen ist kein Jurist, aber das würde doch auch bedeuten, dass z.B. ein religiöser Fanatiker, der zur Ermordung von «Ungläubigen» aufruft, ebenfalls nicht belangt werden könnte, da er weder eine bestimmte Rasse, Religion oder Ethnie meint… Wirklich???