Dies geht aus einer Meldung des St. Galler Tagblatts online vom 10. Juni 2013 hervor. Die Primarschule Au-Heerbrugg hält sich damit nicht mehr an eine Empfehlung des Erziehungsrats, wonach Kopfbedeckungen generell zu verbieten seien und welche dazu geführt hatte, dass die beiden Mädchen von einem Lehrer nach Haus geschickt worden waren (wir berichteten).

Die Empfehlung zum generellen Kopfbedeckungsverbot war 2010 von Erziehungsrat und Regierungspräsident Stefan Kölliker (SVP) per Kreisschreiben an alle Schulen im Kanton Thurgau verteilt worden. Die Primarschule Au-Heerbrugg schrieb daraufhin das Verbot in der Schulordnung fest. Nun wird der entsprechende Passus wieder gestrichen.