يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ كُتِبَ عَلَيۡڪُمُ ٱلصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِڪُمۡ لَعَلَّكُمۡ تَتَّقُونَ

O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten.
Koran: Sura 2, Vers 183

Wir wünschen Ihnen einen gesegneten und gnadenreichen Fastenmonat. 

Mitteilung zum Anfangsdatum des Monats Ramadan

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) informiert, dass die grössten ihr angeschlossenen Organisationen (nämlich der Dachverband der Albanisch-Islamischen Gemeinschaften in der Schweiz, die Türkisch islamische Stiftung Schweiz, die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken sowie die Schweizerische Islamische Gemeinschaft) sich dazu entschieden haben, dass dieses Jahr der 1. Tag vom Fastenmonat Ramadan am Montag 6. Mai 2019 sein wird, inshallah. Dieser Entscheid beruht auf die Ergebnisse von einer internationalen Tagung zur Vereinheitlichung vom hegirischen Kalender, die vom 28. bis am 30. Mai 2016 in Istanbul stattgefunden hat. Dort wurde über grundlegende Prinzipien und Kriterien zur Definition der Mondmonate entschieden. Die FIDS teilt mit, dass ungefähr 25 ihr angeschlossenen Vereine das Prinzip der okularen Sichtung des Mondsichels verfolgen, um den Anfang des Monats Ramadan zu bestätigen, basierend auf die Aussagen von muslimischen Ländern, die dieser Vorgehensweise folgen.

Die FIDS ist sich der Wichtigkeit dieser Frage bewusst und es ist ihr auch klar, dass es rechtswissenschaftliche Unterschiede zu diesem Thema gibt. Deshalb hat sie den Dialog mit mehreren anerkannten Experten eingeleitet und verfolgt weiterhin den internen Dialog mit Religions- oder Vereins-Verantwortlichen in der Schweiz. Sie respektiert die verschiedenen Meinungen zu diesem Thema und ist sich der nötigen Zeit zur Vereinheitlichung der Meinungen bewusst. Sie setzt sich ein, ihre Bemühungen weiter zu führen, um zu untersuchen, was für die Realität der Muslime in der Schweiz relevant ist, basierend auf Auffassungen aus anerkannten rechtswissenschaftlichen Tagungen.

Die FIDS fordert die Muslime in der Schweiz auf, die Meinungsvielfalt zu respektieren.

Die FIDS plant die Durchführung einer Tagung für die Imame auf nationaler Ebene, um gewisse Fragen von gemeinsamem Interesse für die schweizerischen Muslime zu bearbeiten. Die Thematik der Vereinheitlichung des Monats Ramadan wird Teil der Tagung sein.

Wir wünschen euch einen gesegneten Fastenmonat voller Barmherzigkeit.

 

FIDS, 04. Mai 2019

 

 

Communiqué concernant la date du début du mois de Ramadan

La Fédération des Organisations Islamiques de Suisse (FOIS) informe que les plus grandes organisations qui lui sont affiliées, à savoir l’Union des Organisations Islamiques Albanaises de Suisse, la Fondation Islamique Turque de Suisse, la fédération de la communauté Islamiques Bosniaque et la fédération de la communauté Islamique Suisse, ont décidé que le premier jour du mois de Ramadan de cette année sera le lundi 6 mai 2019 inchAllah. Cette décision repose sur la conclusion du congrès international consacré à l’unification du calendrier hégirien qui a eu lieu à Istanbul du 28 au 30 mai 2016. Il y a été décidé d’un ensemble de principes et de critères concernant la confirmation du début des mois lunaires. La FOIS informe que près de 25 associations des fédérations qui lui sont affiliées adoptent le principe de la vision oculaire du croissant de lune pour confirmer le début du mois de Ramadan, en analysant les témoignages de pays musulmans suivant cette approche.

La FOIS est consciente de l’importance de cette question et réalise qu’il existe des divergences jurisprudentielles sur ce thème. C’est pourquoi elle a engagé un dialogue avec plusieurs experts reconnus et continue de développer le dialogue interne en Suisse avec des responsables associatifs et religieux.  Elle respecte les différents avis sur le sujet, et est consciente du temps requis pour unifier les opinions. Elle s’engage à continuer ses efforts pour analyser ce qui est pertinent pour la réalité des musulmans en Suisse, en se basant sur des avis émanant de congrès jurisprudentiels reconnus.

La FOIS appelle les musulmans de Suisse à respecter la diversité des opinions.

La FOIS planifie la tenue d’un congrès pour les Imams au niveau national afin de traiter de certaines questions d’intérêt commun aux musulmans de Suisse. Il est prévu d’y traiter le sujet de l’unification pour le mois de Ramadan.

Nous vous souhaitons un mois de jeûne béni et plein de miséricorde.

 

FOIS, 04.05.2019

Die Religionslandschaft der Schweiz hat sich gemäss dem BFS während den letzten 40 Jahren stark verändert. Die Anteile der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirchen haben zwischen 2000 und 2016 leicht abgenommen (um 6 beziehungsweise 9 Prozentpunkte). Im Gegensatz dazu hat der Anteil der muslimischen und aus dem Islam hervorgegangenen Glaubensgemeinschaften leicht zugenommen (um 1,6 Prozentpunkte). Der Anteil der jüdischen Glaubensgemeinschaften ist gleich geblieben, während jener der Konfessionslosen um 13,5 Prozentpunkte zugenommen hat.

Quelle: Beitrag und Bid, Blick, vom 11. April 2019

Der Bund brachte einen Bericht heraus, der neue Zahlen zu rassistischen Vorfällen in der Schweiz publiziert.

Dabei ist auffällig, dass ein grosser Teil der Diskriminierungsfälle – insgesamt 58 – am Arbeitsplatz stattfand. Dort registrierten die Beratungsstellen eine Zunahme der Vorfälle um 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ebenfalls häufig kam es im Bildungsumfeld (38) zu rassistischen Aussagen. Dies vor allem an der obligatorischen Schule, aber auch in der ausserschulischen Kinderbetreuung, der tertiären Bildung oder in Weiterbildungen. Weiter gingen bei den Fachstellen auch Meldungen rassistischer Vorfälle im Bereich der Nachbarschaft (31), des öffentlichen Raums (28), der Verwaltung (19) und der Polizei (24) ein.

Lesen Sie hier weiter.

Quelle: NZZ vom 07. April 2019

Im Anschluss an das Projekt zur muslimischen Notfallseelsorge im Kanton Zürich, haben der Kanton und der Dachverband islamischer Organisationen Zürich (VIOZ) eine Trägerschaft gegründet. Die Trägerschaft hat einen Leistungsauftrag der Direktion der Justiz und des Innern erhalten, in dem insbesondere ein Weiterbildungsauftrag enthalten ist. Dieser wurde an das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) vergeben.

In Kooperation mit der Trägerschaft führt das SZIG das Projekt zur Konzipierung und Realisierung des Weiterbildungslehrgangs „Muslimische Seelsorge und Beratung im interreligiösen Kontext“ durch. Der Weiterbildungslehrgang und das daran anschliessende Praktikum bilden muslimisch-religiöse Betreuungspersonen für ihre Tätigkeit als Seelsorgende und als Beratungspersonen in öffentlichen Institutionen (Spitäler, Notfallseelsorge etc.) weiter. Ziel ist der Erwerb professioneller Kompetenzen für eine interreligiös offene und kultursensible Seelsorge und Beratung in öffentlichen Institutionen unter Einbezug einer islamisch-theologischen Selbstreflexion sowie heutiger kommunikativer und humanwissenschaftlicher Anforderungen. Das daran anschliessende Praktikum ist an der Tätigkeit und dem Strukturaufbau der Seelsorge in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich orientiert.

Weitere Informationen zum zweiten Weiterbildungslehrgang können Sie auf der Homepage der Universität Freiburg lesen.