Gemäss einem Bericht in der AZ vom 13. Februar 2019 kämpft Giorgio Ghiringhelli, der Initiator des Burkaverbots im Tessin (wir berichteten), mit einer Petition gegen die Religionsfreiheit der Muslime im Tessin. Darin will er Gebete im öffentlichen Raum verbieten, «die Hassbotschaften enthalten, andere Religionen diskriminieren und gegen die Antirassismusstrafnorm verstossen».

Gemäss dem Bericht in der AZ stützt sich Ghiringhelli bei seiner Argumentation auf Sami Aldeeb, einem christlichen Rechtswissenschaftler mit palästinensischen Wurzeln, der behauptet, dass der Inhalt der islamischen Gebete die Antirassismusstrafnorm verletze, da die Muslime 17 Mal pro Tag unter anderem jene Passagen rezitieren würden, welche zu Hass gegen Juden und Christen anstachelten.

Das geht selbst der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam (FFI), Saida Keller-Messahli, zu weit. Sie hält es für übertrieben wegen eines «Nichtproblems» ein Verbot zu erlassen. 

Was sehr befremdlich wirkt, ist die Argumentation von Sami Aldeeb. Vermutlich bezieht er sich bei seiner Behauptung auf die erste Sura im Qur’an, die Sura «al-Fatiha» (arab. die Eröffnende), die im rituellen muslimischen Gebet mehrmals rezitiert wird. In den letzten beiden Versen heisst es sinngemäss: «Leite uns den geraden Weg, den Weg derjenigen, denen Du Gunst erwiesen hast, nicht derjenigen, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht der Irregehenden.» Hier geht also nicht um Verurteilung anderer, sondern um die Bitte um Schutz und Rechtleitung.

Das Tessiner Kantonsparlament wird sich in der nächsten Woche mit der Petition befassen müssen. Die vorberatende Kommission des Tessiner Parlaments hat Ghiringhellis Anliegen aber bereits deutlich abgelehnt. 

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird Ghiringhelli eine Volksinitiative lancieren (siehe dazu: http://www.ilguastafeste.ch). Dabei möchte er den Initiativtext so formulieren, dass sie Muslime nicht diskriminiert, die Gebete auf offener Strasse aber trotzdem unterbindet werden. Als mögliche Vorlage dient ihm ein Artikel im neuen Laizitätsgesetz des Kantons Genf, der religiöse Manifestationen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, jedoch Ausnahmen zulässt, denn er wolle nicht katholische Prozessionen aus dem öffentlichen Raum verbannen.

Man darf gespannt sein…