Dies berichtet die Aargauer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 3. März 2014:

 

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Das St. Galler Mädchen, das in der Schule ein Kopftuchtragen will, entfachte die Diskussion über religiöse Symbole im öffentlichen Raum zum wiederholten Mal neu. Auf lokaler Ebene streiten sich Schulen mit Eltern vor Gericht. Derzeit warten muslimische Eltern in St. Margrethen auf ein Gerichtsurteil zum Kopftuchihrer Tochter. Erst vor einem Monat erliess das Volk in Au-Heerbrugg ein solches Verbot.

Jetzt befasst sich auch die nationale Politik mit dem Thema. Der Ausserrhoder FDP-Ständerat Hans Altherr hat eine Motion eingereicht, über die in der heute startenden Session beraten wird. Altherr schlägt einen Verfassungsartikel vor, der Religionsgemeinschaften auffordert, Symbole, Bräuche und spezielle Kleider nur sparsam in der Öffentlichkeit zu zeigen. Altherr will eine «breite Diskussion» führen, wie er sagt. Das tue not: Minarett- und Burkaverbote seien «ein Ausdruck eines Unbehagens vieler».

Er möchte damit unter anderem der SVP den Wind aus den Segeln nehmen, die bereits weitere Kopftuchverbote ins Auge gefasst hat. In rund einem Dutzend Kantone sind Vorstösse zum Thema hängig.

Altherr will aber nicht nur über Kopftüchersprechen, er will alle Religionsgemeinschaften in die Diskussion einbeziehen. Wer davon betroffen sein wird und wie das genau in die Praxis umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Oder wie Altherr sagt «diskutabel». Sein Anliegen ist es, mit dem Verfassungsartikel eine Grundlage zu schaffen, die heute fehlt: «Das Parlament hat noch keine Möglichkeit, Gesetze zu erlassen, die gewisse Symbole, Kleidungsstücke oder den Bau von Gebäuden verbieten kann», sagt er.

Verständnis vom Bundesrat

Der Bundesrat lobt den Vorstoss von Altherr, er wolle die «zum Teil sehr emotional geführte Diskussion» versachlichen. Der Bundesrat bringe dem Anliegen «viel Verständnis entgegen». Trotzdem lehnt er die Motion ab. «Der Impuls für eine Verfassungsänderung sollte von den Religionsgemeinschaften kommen.» Ohne deren Unterstützung sei das Vorhaben zum Scheitern verurteilt – und könne sogar kontraproduktiv wirken.

Auch der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr bringt dem Vorstoss eine «gewisse Sympathie» entgegen. Wenn ein solcher Grundsatz in der Bundesverfassung stehe, hätten die Bundesrichter grössere Schwierigkeiten ein Urteil wieder umzukehren.

Fehr, der selbst mit Vermummungs-Verboten die Diskussion anzustossen versuchte, findet, das Kopftuch- und Burkaverbot müsse kantonal geregelt werden. Ausserdem müsse man berücksichtigen: «Wir leben in einem christlichen, abendländischen Kulturraum. Es ist richtig, dass wir die Kruzifixe und Jesusstatuen zeigen.»

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) schreibt in einer Stellungnahme, es lasse sich kaum sagen, ob die Vorlage mit den Menschenrechten vereinbar ist. Das hänge stark davon ab, wie stark der Einzelne darin beschränkt werde, seinen Glauben zu praktizieren. Die EKR ist aber auch deshalb kritisch, weil die Religionsfreiheit die Gleichberechtigung der Religionen voraussetzt. Der Bundesrat hat im Kontakt mit den Religionsgemeinschaften erfahren, dass kein Grundkonsens zum Anliegen von Altherr bestehe.

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Wow, jetzt wird es wieder richtig interessant. Religionsgemeinschaften sollen Symbole, Bräuche und spezielle Kleider nur sparsam in der Öffentlichkeit zeigen. Was das wohl genau heissen mag? Dürfen dann Juden mit ihrer Kippa, Jüdinnen mit ihren Perücken, Sikhs mit ihren Turbanen, Musliminnen und Muslime mit ihren Kopfbedeckungen etc. nicht mehr aus dem Hause gehen und sich daheim verstecken??? Müssen dann Kirchen ihre Kirchtürme und Synagogen und Moscheen ihre Kuppeln einreissen???

Man darf auf die versprochene «breite Diskussion» gespannt sein.