Das Opferfest (arab. Id-ul-Adha) zum Ende der diesjährigen Pilgerfahrt (arab. Hajj) ist am Freitag, 31. Juli 2020.

Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten besonderen Umstände findet die diesjährige Hajj unter Ausschluss der nicht in Saudi-Arabien lebenden Musliminnen und Muslime statt (wir berichteten).

Auch die Festgebete können aufgrund der COVID-19-Verordnungen nicht wie sonst abgehalten werden. Wir möchten alle Musliminnen und Muslime bitten, sich strikte an die Schutzkonzepte der jeweiligen Moscheen zu halten, um die weitere Verbreitung des Virus zu unterbinden oder zu verlangsamen. Als zusätzlicher Leitfaden können dabei die 5 Goldenen Regeln, die der Verband Aargauer Muslime (VAM) publiziert hat, dienen.

Trotz all den widrigen Umständen wünschen wir allen Musliminnen und Muslimen gesegnete und besinnliche Festtage: Kullu ‘âm wa antum bi-khayr.

Ihr islam.ch-Team.

Gemäss einer Mitteilung der Botschaft Saudi Arabiens wurde die FIDS informiert, dass die Pilgerfahrt / Hadsch für das Jahr 2020 aufgrund der Covid-19 Pandemie und den diesbezüglichen Sicherheitsbedenken ausfallen wird. Zugelassen werden nur einige Tausend Pilgerer, welche bereits im Land sind.

In einem anonymen Artikel unter dem Titel «Kommt das Geld für die grösste Aargauer Moschee aus Kuwait?» wurde in der Aargauer Zeitung vom 3. Juni 2020 behauptet, dass die sich im Bau befindliche neue Reinacher Moschee der Albanisch-Islamischen Gemeinschaft durch das Ausland finanziert würde. Dabei wurde die selbsternannte «Islam-Kennerin» Saïda Keller-Messahli zitiert, welche anscheinend Länder wie Kuwait, Katar und die Türkei im Verdacht hat… Dazu gesellten sich unter anderem krude Begründungen zur Wahl des Projektnamens «Tulipan» (das albanische Wort für Tulpe).

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf der VAM-Homepage.

Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolgt werden.

Die nötigen Schutzkonzepte, die für die Wiedereröffnung der Moscheen notwendig sind stehen ab heute jedermann zur Verfügung. In Kürze wird ein kurzes Animations-Video veröffentlicht, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.

Informationen und Plakate zur Wiederaufnahme von Gemeinschaftsgebeten für Moscheen ab dem 28. Mai 2020 können Sie auf der FIDS Webseite abrufen.

Wie die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) bereits informiert hat, werden dieses Jahr alle ihr angeschlossenen Dachverbände das Ramadanfest (Eid-ul-Fitr) am Sonntag, den 24. Mai 2020 feiern, inshaa’Allah.

Aufgrund der aktuell anhaltenden COVID-19-Pandemie kann das Festg) ebet dieses Jahr leider nicht gemeinsam in den Moscheen durchgeführt werden. Da einige Rechtsschulen (Madhaahib) dies erlauben, besteht aber die Möglichkeit, das Gebet im eigenen Familienkreis selbst zu beten. Auf dem Internet gibt es viele Anleitungen dazu (leider meist nur auf Englisch), z.B. auf der Webseite von MuslimMatters. Falls diesbezüglich Zweifel bestehen, kann man sich an den Imam der entsprechenden Mitgliedsmoschee wenden.

Auch sollte nicht vergessen werden, dass die Zakaat-ul-Fitr unbedingt vor dem Festgebet zu entrichten ist. Es empfiehlt sich, dazu CHF 15.– pro Person im Haushalt zu berechnen.

Das islam.ch-Team wünscht allen Musliminnen und Muslimen gesegnete Festtage voll Freude und Dankbarkeit.