Die FIDS möchte deiner Stimme Gehör verschaffen und organisiert einen Wettbewerb. Hier hast du die Möglichkeit dich auf eine kreative Art und Weise am Diskurs zu beteiligen. Deshalb laden wir dich ein am Wettbewerb teilzunehmen, damit auch deine Stimme gehört oder gesehen wird.

Deine Idee oder deine Meinung kann ironisch, satirisch, lustig, ernst, demaskierend oder einfach nur sachlich sein. Schlussendlich ist es deine Idee und deine Ansicht die zählt.


La FOIS veut faire entendre ton opinion et organise un concours. Tu as ici la possibilité et le moyen de participer au débat. Nous t’invitons donc à participer au concours afin de faire entendre ta voix et ton opinion.

Ton idée ou opinion peut être ironique, satirique, drôle, sérieuse, démasquée ou directement factuelle. Enfin de compte, c’est ton approche et ton opinion qui compte.

Sag oder zeichne uns, was Du darüber denkst !

C’est ton idée qui compte !

Hier geht es zum Wettbewerb/ Concours

Die Vollverhüllungsinitiative hat gute Chancen, angenommen zu werden. Mit dem Islam hat sie wenig zu tun. Mit der Schweiz leider sehr viel.

Wenn es sich nicht um ein ernstes Thema handeln würde, wäre es einfach nur ein schlechter Witz: Die Schweiz stimmt ab über ein Burkaverbot. Beziehungs­weise, wie es natürlich ganz nüchtern und wertfrei heisst, ein «Verhüllungsverbot», oder, wie sich die Befürworter zu «präzisieren» beeilen, ein Nikab-Verbot. Ein Nikab wird mit viel Glück ja immerhin ein paar Mal pro Jahr auf der Zürcher Bahnhof­strasse oder der Interlakner Seepromenade gesichtet, während wir die Burka ausschliesslich aus «Tagesschau»-Beiträgen über Afghanistan kennen. Die Debatte ist so absurd, dass man sich noch nicht einmal die ausgefeilten Argumentarien der Initiativgegner anhören mag, welche den Rechtsstaat, den Liberalismus, die Religions­freiheit ins Feld führen und natürlich alle völlig richtig sind.

Lesen Sie mhr dazu auf republik.ch, vom 06. Feb. 2021

Die FIDS betrachtet die Initiative zum Verhüllungsverbot als reine Symbolpolitik und lehnt die Vorlage ab. Stattdessen schliesst sich die FIDS dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und der einstimmig gefassten Mittteilung des Schweizerischen Rates der Religionen an, welche ein deutliches Zeichen für ein friedliches Zusammenleben ist.  

In der Schweiz gibt es laut Studie der Universität Luzern ungefähr 20 bis 30 Nikabträgerinnen. Damit wäre ein Bevölkerungsanteil von lediglich 0.0003% von dieser Verfassungsänderung betroffen. Entgegen den Voten der Verbotsbefürworter handelt es sich in der Schweiz kaum um ausländische  Extremisten, sondern meistens um Konvertitinnen, welche die Verhüllung aus freien Stücken und aus religiöser Überzeugung gewählt haben. Die kürzlich erschienene Studie “Verhüllung” von Dr. Andreas Tunger-Zanetti gibt erstmals vorliegende wissenschaftliche Einblicke in die Situation in der Schweiz.

Die FIDS ist der Auffassung, dass eine Kleiderordnung in der Verfassung nicht mit einem liberalen Rechtsstaat vereinbar ist. Ein allfälliger Extremismus wird mit dem Verbot nicht unterbunden, da eine Ideologie nicht durch Kleidervorschriften eliminiert werden kann.

Mehr

  • Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» aus.
  • Die Gesichtsverhüllung sei in der Schweiz ein Randphänomen. Ein Verbot beschneide die Rechte der Kantone, schade dem Tourismus und helfe den Frauen nicht, argumentiert Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Bundeshausmedien.
  • Die Landesregierung unterstützt aber einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass Personen zur Identifikation gegenüber Behörden ihr Gesicht zeigen müssen.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass schweizweit niemand sein Gesicht verhüllen darf. Das Verbot würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind – so zum Beispiel auf den Strassen, in Restaurants oder im Museum.

Lesen Sie den ganzen Beitrag dazu auf srf.ch, vom 19. Jan. 2021

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Weitere Infos siehe BAG Homepage

Für religiöse Veranstaltungen ändert sich nichts: Es sind weiterhin Gottesdienste mit maximal 50 Menschen möglich. Die Kantone können die Obergrenze auch tiefer ansetzen. So gilt in Nidwalden, Solothurn und im Tessin eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst.

Für detaillierte Infos siehe auch  FIDS_Covid 19, Update_Schutzkonzept

Die ZEITGESCHICHTE AARGAU ist ein Forschungs- und Vermittlungsprojekt der Historischen Gesellschaft Aargau und hat sich zum Ziel gemacht, die Geschichte des Kantons Aargau seit dem 2. Weltkrieg zu erforschen und dokumentieren.

Die Zeitgesichte hat im Rahmen ihres Projektes «Religion» ein Gespräch mit dem Pressesprecher und Vorstandsmitglied des Verbandes Aargauer Muslime (VAM), Abdul Malik Allawala, geführt und ein Video online gestellt.

Lesen Sie hier den Beitrag auf der VAM-Webseite inklusive Link zum Video.

Der Nationalrat will nichts davon wissen, Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen mit einem Verfassungsartikel zu verbieten. Einer entsprechenden parlamentarischen Initiative gab er am Mittwoch mit 130 zu 51 Stimmen nicht Folge. Jean-Luc Addor (SVP/VS) hatte mit dem Verfassungsartikel den Schulen ein Instrument in die Hand geben wollen gegen «bestimmte parallelgesellschaftliche Erscheinungsformen».

Lesen Sie mehr dazu auf nau.ch, vom 16. Dez. 2020 oder direkt auf parlament.ch

 

Dank grossem Engagement und viel Fronarbeit schreitet der Bau des neuen islamischen Zentrums in Reinach gut voran. Das berichtet die Argauer Zeitung in einem Artikel vom 12. Dezember 2020.

Nachdem am 19. März 2020 mit dem Bau des Zentrums «Tulipan» begonnen wurde (der VAM berichtete), sind mittlerweile die Fenster und Türen montiert und die provisorische Heizung läuft. Das ist rekordverdächtig.

Gemäss AZ wird es neben einem Gebetsraum für 300 Personen auch eine Kita geben. Diese muss aber noch gegründet werden; aktuell läuft die Suche nach einer Leiterin. Ebenso wie die Kita wird auch das Restaurant ein autonomer Betrieb sein. Im öffentlichen Restaurant wird es drei bis vier Angestellte haben, unter anderen einen Koch. Insgesamt sollen dereinst im Kultur- und Begegnungszentrum sechs bis sieben Personen arbeiten.

Lesen Sie hier her vollständigen Artikel auf AZ online vom 12.12.2020.

Weitere Informationen zum Baufortschritt können auf der Tulipan-Projektseite abgerufen werden.

“Wir gehören ALLAH und zu IHM werden wir zurückkehren.”

Am Abend des 09.12.2020 ist unser geschätzter Bruder und der langjährige Präsident und Ehrenpräsident der VIOZ, Dr. Ismail Amin verstorben. Möge Allah ihm Gnade gewähren und ihn mit der höchsten Stufe des Paradieses belohnen.

Unser Mitgefühl und Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen. Wir bitten alle um Du’a (Bittgebet) für unseren geschätzten Bruder.

Dr. Ismail Amin hat gemeinsam mit anderen Vorreitern im Jahre 1995 die VIOZ gegründet und viele Jahre erfolgreich geleitet. Mit unermüdlichem persönlichen Einsatz und mit viel Weitsicht hatte er die wichtige Entwicklung der VIOZ vorangetrieben. Wir verabschieden uns in grosser Dankbarkeit von ihm.

Die FIDS

Das vorliegende Schutzkonzept ersetzt alle vorherigen Versionen. Es orientiert sich an den Vorgaben des Bundes mit Gültigkeit ab 29. Oktober 2020 und sollte als Grundlage dienen. Da die Umsetzung der Massnahmen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aussehen, müssen die kantonalen Vorgaben beachtet werden. Kantonale islamische Dachverbände bieten in der Regel auf ihren Websites entsprechende Vorgaben an. Bei Fragen und Unklarheiten sollten Informationen bei den kantonalen Dachverbänden eingeholt werden.

 

FIDS Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz 22.11.2020