Wir sind über das Ergebnis der Abstimmung sehr enttäuscht. Die Enttäuschung ist mit grosser Empörung vermischt. Es wäre zu erwarten gewesen, dass das Schweizer Volk nicht zulassen würde, dass eine Symbolpolitik auf dem Rücken einiger muslimischen Frauen betrieben und ausgetragen wird. Diese Symbolpolitik richtet sich gegen Musliminnen und Muslime. Sie schadet aber auch der gesamten Schweiz, die mit der Annahme der Initiative ihre eigenen Werte untergraben hat. Mit der Annahme der Initiative ist der Frau nicht gedient. Verankerungen von Kleidervorschriften in der Verfassung sind kein Befreiungskampf der Frau, sondern ein Rückzug in die Vergangenheit. Echte Gleichberechtigung und Gleichstellung sehen anders aus. In dieser Hinsicht gibt es noch viel zu tun.

Gesellschaftliche Werte der Schweiz
Die Schweizer Tradition ist geprägt von Werten der Neutralität, Toleranz und Friedensstiftung. Diese Werte haben mit der Debatte rund um das Verhüllungsverbot gelitten. Als Bürgerinnen und Bürger, sowie Mitglieder der Gesamtgesellschaft, müssen wir zur Stärkung einer liberalen und demokratischen Schweiz zurückkehren. Unsere gemeinsame Gesellschaft muss über niedere politische Manöver hinausgehen. Gesellschaftliche Grundwerte dürfen nicht mehr untergraben werden.

Inklusion ohne weitere Ausgrenzung
Nach dem Sonderbundskrieg haben Religionsvielfalt und individuelle Freiheit die Schweiz geprägt. Zu den vielfältigen religiösen Ausprägungen der Schweiz gehört der Islam als Religion, ebenso wie Musliminnen und Muslime als Teil der Bevölkerung schon längst zur Schweiz gehören. Wie jeder Mensch eine vielfältige Identität hat, so sind auch Musliminnen und Muslime Menschen, die hierher gehören. Sie werden dieses Land nicht verlassen. Wir sind ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft und erwarten, als solcher behandelt zu werden. Antimuslimischer Rassismus darf nicht mehr salonfähig gemacht werden und weitere diskriminierende Handlungen sind nicht zu akzeptieren, wie dies auch insbesondere im Rahmen der Abstimmungskampagne zum Verhüllungsverbot der Fall war. Weitere Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung und damit auch nicht in das Gesetz.

Brücken weiter verstärken
Die stimmungsgeladene Debatte der letzten Monate hat den bestehenden Brücken zwischen der Gesamtgesellschaft und der muslimischen Gemeinschaft geschadet. Deshalb muss der gesellschaftliche Dialog wieder gefördert werden. Konkret umsetzbare Anliegen und Projekte mit den hier lebenden Musliminnen und Muslimen sehen wir als FIDS vonnöten. Ein erfolgreiches Zusammenleben ist nur funktionsfähig, wenn die Mehrheitsgesellschaft die Minderheiten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen lässt. Diskussionen müssen auf Augenhöhe geführt werden. Bei offensichtlicher Ungleichbehandlung bestimmter Minderheiten sind diese in Schutz zu nehmen durch die Mehrheitsgesellschaft. Solche Gesten sind heute zu selten. Die mediale und gesellschaftliche Debatte sollte weniger über den Köpfen der hiesigen Musliminnen und Muslime hinweg, und mehr auf gleichberechtigte Art und Weise mit ihnen geführt werden.

An die Musliminnen und Muslime in der Schweiz
Die geführte Debatte sollte niemanden entmutigen. Die wertvolle ehrenamtliche Arbeit, welche die Musliminnen und Muslime seit Jahrzehnten leisten, sollte weitergeführt werden. Wir können nur mit verbündeten Kräften in Richtung einer inklusiven Gesellschaft arbeiten, die alle gleichermassen am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt. Es braucht Mut und viel Energie diesen Weg zu gehen. Wir möchten allen, die dazu beitragen, ein friedvolles Leben in diesem Lande zu gestalten, herzlichst danken.

Unsere Forderung an die Politik
Wir sind ein Teil dieser Gesellschaft und wir erwarten als ein solcher behandelt zu werden. Als Menschen erwarten wir Zukunftsperspektiven und dulden es nicht mehr, in einer solchen Art und Weise zu politischen Zwecken instrumentalisiert zu werden. Wie die EKM in ihrem Positionspapier am 3. März 2021 kommuniziert hat, «braucht es eine uneingeschränkte Akzeptanz des Islam als Religion, die in vielfältigen Ausprägungen längst Teil der schweizerischen Gesellschaft geworden ist und zur Schweiz gehört». Das bestärkt die Idee, eine Prüfung der Anerkennung der Muslime als nationale Minderheit zur Diskussion zu stellen. Hass und Hetze muss hiermit ein Ende nehmen. Wir blicken auf eine inklusive, bunte und gute gemeinsame Zukunft in der Schweiz, worin jede und jeder teilhaben kann.

FIDS, 07.03.2021

Für telefonische Rückfragen:
079 223 33 45, Önder Günes, FIDS Mediensprecher
078 892 85 82, Pascal Gemperli, FIDS Mediensprecher (F und D)

Die Entscheidung für den «Wettbewerb Burka-Initiative» ist gefallen, der FIDS Vorstand verkündet hiermit die Gewinner:

Die emotionale Debatte zum Thema Burka Initiative konnte in Formen wie Karikatur, Zeichnung, Prosa oder Text in diesem Wettbewerb ausgelegt werden. Es kamen Meinungen, die äusserst kreativ, ausgeprägt, bunt und divers waren. Auch die Teilnehmer entsprachen dieser Vielfalt, von jung bis alt, haben unterschiedliche Altersgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen. Wie sich jeder vorstellen kann, war das Auswahlverfahren nicht so einfach. Auch möchten wir uns bei allen Teilnehmern herzlich dafür danken, dass sie trotz der emotionalen Debatte, welche in den Medien zugespitzt geführt wird, sich an die vorgegebenen Rahmenbedingungen gehalten und keine beleidigenden Aussagen getroffen haben.

Nach intensivem Austausch, kam folgender Entscheid zustande:

Den ersten Platz belegt der Text«Gesichtsverhüllung: Eine liberale Abhandlung aus muslimischer Perspektive» von A. Halilovic und E. Taha

Den zweiten Platzbelegt die Zeichnung: «Une réalité masquée» von R. Ahmed

Den dritten Platzbelegt die Zeichnung: «Verhüllungsverbot im Ernst?» von R. Sijamhodzic

Wir waren noch von weiteren Meinungen so angetan, dass wir entschlossen haben, noch zwei spezielle Preise für die Jugendliche zu geben.

Spezieller Preis für die Zeichnung:  «Informationsplakat, Argumente für Nein zum Verhüllungsverbot» von A. & A. Hodzic

Spezieller Preis für den Text: «Ein Land voller “Freiheiten”?» von H. Rushdhi

Im Namen des FIDS Vorstandes bedanken wir uns bei jedem Teilnehmer, ihre Meinung zu dieser nicht so einfachen Debatte geäussert zu haben.

Herzlichen Dank an alle!

Die FIDS möchte deiner Stimme Gehör verschaffen und organisiert einen Wettbewerb. Hier hast du die Möglichkeit dich auf eine kreative Art und Weise am Diskurs zu beteiligen. Deshalb laden wir dich ein am Wettbewerb teilzunehmen, damit auch deine Stimme gehört oder gesehen wird.

Deine Idee oder deine Meinung kann ironisch, satirisch, lustig, ernst, demaskierend oder einfach nur sachlich sein. Schlussendlich ist es deine Idee und deine Ansicht die zählt.


La FOIS veut faire entendre ton opinion et organise un concours. Tu as ici la possibilité et le moyen de participer au débat. Nous t’invitons donc à participer au concours afin de faire entendre ta voix et ton opinion.

Ton idée ou opinion peut être ironique, satirique, drôle, sérieuse, démasquée ou directement factuelle. Enfin de compte, c’est ton approche et ton opinion qui compte.

Sag oder zeichne uns, was Du darüber denkst !

C’est ton idée qui compte !

Hier geht es zum Wettbewerb/ Concours

Die Vollverhüllungsinitiative hat gute Chancen, angenommen zu werden. Mit dem Islam hat sie wenig zu tun. Mit der Schweiz leider sehr viel.

Wenn es sich nicht um ein ernstes Thema handeln würde, wäre es einfach nur ein schlechter Witz: Die Schweiz stimmt ab über ein Burkaverbot. Beziehungs­weise, wie es natürlich ganz nüchtern und wertfrei heisst, ein «Verhüllungsverbot», oder, wie sich die Befürworter zu «präzisieren» beeilen, ein Nikab-Verbot. Ein Nikab wird mit viel Glück ja immerhin ein paar Mal pro Jahr auf der Zürcher Bahnhof­strasse oder der Interlakner Seepromenade gesichtet, während wir die Burka ausschliesslich aus «Tagesschau»-Beiträgen über Afghanistan kennen. Die Debatte ist so absurd, dass man sich noch nicht einmal die ausgefeilten Argumentarien der Initiativgegner anhören mag, welche den Rechtsstaat, den Liberalismus, die Religions­freiheit ins Feld führen und natürlich alle völlig richtig sind.

Lesen Sie mhr dazu auf republik.ch, vom 06. Feb. 2021

Die FIDS betrachtet die Initiative zum Verhüllungsverbot als reine Symbolpolitik und lehnt die Vorlage ab. Stattdessen schliesst sich die FIDS dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und der einstimmig gefassten Mittteilung des Schweizerischen Rates der Religionen an, welche ein deutliches Zeichen für ein friedliches Zusammenleben ist.  

In der Schweiz gibt es laut Studie der Universität Luzern ungefähr 20 bis 30 Nikabträgerinnen. Damit wäre ein Bevölkerungsanteil von lediglich 0.0003% von dieser Verfassungsänderung betroffen. Entgegen den Voten der Verbotsbefürworter handelt es sich in der Schweiz kaum um ausländische  Extremisten, sondern meistens um Konvertitinnen, welche die Verhüllung aus freien Stücken und aus religiöser Überzeugung gewählt haben. Die kürzlich erschienene Studie “Verhüllung” von Dr. Andreas Tunger-Zanetti gibt erstmals vorliegende wissenschaftliche Einblicke in die Situation in der Schweiz.

Die FIDS ist der Auffassung, dass eine Kleiderordnung in der Verfassung nicht mit einem liberalen Rechtsstaat vereinbar ist. Ein allfälliger Extremismus wird mit dem Verbot nicht unterbunden, da eine Ideologie nicht durch Kleidervorschriften eliminiert werden kann.

Mehr

  • Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» aus.
  • Die Gesichtsverhüllung sei in der Schweiz ein Randphänomen. Ein Verbot beschneide die Rechte der Kantone, schade dem Tourismus und helfe den Frauen nicht, argumentiert Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Bundeshausmedien.
  • Die Landesregierung unterstützt aber einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass Personen zur Identifikation gegenüber Behörden ihr Gesicht zeigen müssen.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass schweizweit niemand sein Gesicht verhüllen darf. Das Verbot würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind – so zum Beispiel auf den Strassen, in Restaurants oder im Museum.

Lesen Sie den ganzen Beitrag dazu auf srf.ch, vom 19. Jan. 2021

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Weitere Infos siehe BAG Homepage

Für religiöse Veranstaltungen ändert sich nichts: Es sind weiterhin Gottesdienste mit maximal 50 Menschen möglich. Die Kantone können die Obergrenze auch tiefer ansetzen. So gilt in Nidwalden, Solothurn und im Tessin eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst.

Für detaillierte Infos siehe auch  FIDS_Covid 19, Update_Schutzkonzept

Die ZEITGESCHICHTE AARGAU ist ein Forschungs- und Vermittlungsprojekt der Historischen Gesellschaft Aargau und hat sich zum Ziel gemacht, die Geschichte des Kantons Aargau seit dem 2. Weltkrieg zu erforschen und dokumentieren.

Die Zeitgesichte hat im Rahmen ihres Projektes «Religion» ein Gespräch mit dem Pressesprecher und Vorstandsmitglied des Verbandes Aargauer Muslime (VAM), Abdul Malik Allawala, geführt und ein Video online gestellt.

Lesen Sie hier den Beitrag auf der VAM-Webseite inklusive Link zum Video.

Der Nationalrat will nichts davon wissen, Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen mit einem Verfassungsartikel zu verbieten. Einer entsprechenden parlamentarischen Initiative gab er am Mittwoch mit 130 zu 51 Stimmen nicht Folge. Jean-Luc Addor (SVP/VS) hatte mit dem Verfassungsartikel den Schulen ein Instrument in die Hand geben wollen gegen «bestimmte parallelgesellschaftliche Erscheinungsformen».

Lesen Sie mehr dazu auf nau.ch, vom 16. Dez. 2020 oder direkt auf parlament.ch

 

Dank grossem Engagement und viel Fronarbeit schreitet der Bau des neuen islamischen Zentrums in Reinach gut voran. Das berichtet die Argauer Zeitung in einem Artikel vom 12. Dezember 2020.

Nachdem am 19. März 2020 mit dem Bau des Zentrums «Tulipan» begonnen wurde (der VAM berichtete), sind mittlerweile die Fenster und Türen montiert und die provisorische Heizung läuft. Das ist rekordverdächtig.

Gemäss AZ wird es neben einem Gebetsraum für 300 Personen auch eine Kita geben. Diese muss aber noch gegründet werden; aktuell läuft die Suche nach einer Leiterin. Ebenso wie die Kita wird auch das Restaurant ein autonomer Betrieb sein. Im öffentlichen Restaurant wird es drei bis vier Angestellte haben, unter anderen einen Koch. Insgesamt sollen dereinst im Kultur- und Begegnungszentrum sechs bis sieben Personen arbeiten.

Lesen Sie hier her vollständigen Artikel auf AZ online vom 12.12.2020.

Weitere Informationen zum Baufortschritt können auf der Tulipan-Projektseite abgerufen werden.