Beim Freiitagsgebet in einer Moschee in St. Gallen-Winkeln wurde ein 51-jährigen Schweizer mit albanischen Wurzeln erschossen.

Die Bluttat ereignete sich am 22. August 2014 in der El-Hidaje-Moschee in St. Gallen-Winkeln. Gemäss Medienberichten war der Täter ein serbischer Staatsbürger, ebenfalls mit albanischen Wurzeln und im gleichen Alter. Die Tat stand offenbar im Zusammenhang mit einem Vorfall vor 18 Jahren, als der Bruder des Todesschützen in Walenstadt vom jetzigen Opfer mit einem Messer tödlich verletzt worden war. 

An einer Pressekonferenz in der St. Galler El-Hidaje-Moschee, welche am 28. August 2014, abgehalten wurde, stellte Hisham Maizar, Präsident der Dachorganisation islamischer Gemeinden in der Ostschweiz (DIGO) klar: «Der Islam verbietet die Blutrache und verurteilt sie.» Der DIGO-Präsident sagte auch, dass die Blutrache Teil eines Gewohnheitsrechts sei, das hauptsächlich in gewissen nordalbanischen Teilen noch immer weit verbreitet ist. Bekannt ist es unter dem Namen «Kanun» und habe auch «seine guten Seiten». So müsse zum Beispiel Hilfesuchenden immer Schutz geboten werden. Dies sei in der Vergangenheit auch schon geschehen, sagte Maizar und erwähnt jüdische Flüchtlinge, die von islamischen Familien aufgenommen wurden.

Sehen Sie hier einen entsprechenden Fernsehbericht zur DIGO-Pressekonferenz.

An dieser Stelle möchten wir auch auf unsere Rezension des Buches «Basel – Pristina, oder die Blutrache in der Schweiz» hinweisen. Peter Zihlmanns leicht lesbarer Tatsachenbericht basiert auf einem Mordprozess vor dem Basler Strafgericht, der Im Jahre 2002 stattfand. Unter anderem beschreibt er den «Kanun», der zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch einen Franziskanerpater gesammelt und aufgeschrieben wurde, als ein unerbittliches Abrechnungssystem, in dessen Zentrum Ehrenmord und Blutrache stehen, und das sich bis in unsere Zeit auswirkt.