Am 13. März 2020 hat der Bundesrat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie beschlossen:

  • Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind ab sofort verboten.
  • In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Obige Verbote gelten ab sofort bis Ende April 2020.
  • An den Schulen darf bis am 4. April 2020 vor Ort kein Unterricht stattfinden, d.h. die Schulen auf allen Stufen werden geschlossen.
  • Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.

Diese Massnahmen betreffen auch die in der Schweiz lebenden Musliminnen und Muslime. Einige Dachverbände haben daher ihre Mitgliedsvereine entsprechend informiert und weisen auf die Konsequenzen hin: