Wie bereits berichtet, will das Initiativkomitee bis 1. November 2008 100’000 Unterschriften sammeln. Angeführt wird es vom Züricher Nationalrat Ulrich Schlüer SVP), dem Gretzenbacher Nationalrat Walter Wobmann, (SVP), und dem Berner Nationalrat Christian Waber (EDU). Außerdem gehören dem Komitee 35 der 55 SVP-Nationalräte, die beiden Nationalräte der EDU und ein SVP-Ständerat an. Die Initiative soll ein zentrales Thema auf der SVP- Delegiertenversammlung am 30. Juni 2007 werden. Die Delegierten der EDU sprachen sich bereits am 5. Mai 2007 für die Unterstützung der Initiative aus.

Weiter heisst es im Artikel von Telepolis:

Der Volksentscheid soll den Artikel 72 der Schweizer Bundesverfassung ergänzen, der das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regelt. Dort soll ein neuer Absatz 3 hinzugefügt werden, der kurz und prägnant lautet: «Der Bau von Minaretten ist verboten.» Ursprünglich wollten die Initiatoren des Begehrens weiter gehen und «sicherstellen, dass Zwangsehen, Anpassungen persönlicher Rachejustiz, Nicht-Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols sowie geschlechtsungleiche Auslegung der Schulpflicht von allem Anfang an unterbunden würden».

Für Wobmann hätten Minarette eindeutig politischen Charakter und seien somit baurechtlich gesehen «ideelle Immissionen». Auch Schlüer sieht sie als «Symbole des religiös-politischen Machtanspruchs». Im Schweizer Nationalrat gibt es Bestrebungen, die Initiative für ungültig zu erklären und damit eine Abstimmung zu vermeiden. Als Begründung für ein solches Vorgehen wird unter anderem eine mögliche Verletzung der Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention herangezogen. Diese Pläne stießen unter anderem in der Neuen Züricher Zeitung auf scharfe Kritik, weil darin im Zusammenhang mit der Behandlung anderer Volksbegehren wie der Verwahrungs- und der Einbürgerungsinitiative eine Tendenz erkannt wurde, «sich unerwünschte Volksbegehren von vorneherein vom Hals zu schaffen und die direkte Demokratie generell hintanzustellen.»


Die Initiatoren des Volksbegehrens weisen einen Eingriff in die Religionsfreiheit weit von sich, weil Gebetshäuser ohne Turmbauten nicht von einem Verbot betroffen seien. Tatsächlich sei das Minarett nirgendwo im Koran vorgeschrieben – und nicht nur in europäischen, sondern auch in islamischen Ländern gäbe es zahlreiche Moscheen ohne solche Türme. «Wir wenden uns nicht gegen die Glaubensfreiheit. Diese muss für alle gelten. Wir bekämpfen mit dem Minarett den Machtanspruch einer Religion über den Staat”, bekräftigte Schlüer diesen Anspruch. Der Schriftsteller und Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger führte als Argument ins Feld, dass Moscheen weniger mit Kirchen vergleichbar seien, als mit den eidgenössischen Standesämtern, weil der im Islam fünfmal täglich geforderte Gebetsakt nur richtungs- aber nicht ortsgebunden sei und in den Moscheen überwiegend Rechtsakte vorgenommen würden (Anm. der islam.ch-Redaktion: So einen Quatsch haben wir schon lange nicht mehr gehört oder gelesen…).

Gemäss Telepolis ist ein mit der Initiative und ihren Erfolgsaussichten eng verbundenes Problem, dass ein Großteil der Schweizer Muslime ethnische Albaner sind, und diese Volksgruppe im Bild der Schweizer Öffentlichkeit auch das organisierte Verbrechen dominiere. Dadurch erfolge in der Wahrnehmung auch eine Verbindung von Islam und Kriminalität.

Vor allem in der Kritik der St. Galler SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter, die im Zusammenhang mit der Initiative neben Kinderverlöbnissen und Zwangsehen auch Blutrache anprangerte, wurde eine Verbindung der Bedenken vor kulturbeeinflussten Gewalttaten und dem Islam deutlich. Wobei die von Hutter kritisierten Praktiken weniger mit der von ihr genannten Scharia zu tun hätten, so Telepolis, als mit dem albanischen Kanun, der kein archaisches Recht ist, sondern erst zu Beginn der osmanischen Besatzungszeit entstand. Dort bildete er ein Gegen- bzw. ein Parallelrecht zum offiziellen osmanischen Recht – inklusive der Scharia.


Quelle: Telepolis

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