Nach dem dem Tessin gibt es nun auch im Kanton St. Gallen ein Verhüllungsverbot. Im Volksmund ist vom Burka-Verbot die Rede, denn es geht im Grunde genommen um die Verschleierung muslimischer Frauen.

Knapp 67 Prozent der Wähler haben an der Abstimmung vom 23. September 2018 der Vorlage, die der Kantonsrat 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen hatte, zugestimmt. Zur Abstimmung kam es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatten.

Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft nach Medienberichten vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst. Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 10 verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.

Somit ist wieder ein Verbot in Kraft getreten, das de facto auf Musliminnen und Muslime zielt. Und rechte Politiker haben bereits genügend Unterschriften für ihre Initiative “ja zum Verhüllungsverbot” eingereicht, um über ein Schweiz-weites Burkaverbot abzustimmen.