Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen belgischen Flandern nach religiösen Vorschriften auch in temporären Schlachtstätten erfolgen. Hintergrund war, dass normale Schlachthöfe während des islamischen Opferfestes überlastet waren. Ab 2015 waren temporäre Schlachtstellen nicht mehr erlaubt, die flämische Region begründete dies mit dem EU-Recht.

Lesen Sie hier den Bericht auf Deutsche Welle online vom 29. Mai 2018.