Die Intiative war am 23. Januar 2012 eingereicht worden und richtete sich indirekt gegen ein geplantes islamisches Begegnungszentrum. Ein vom Wiler Stadtrat beauftragter Gutachter kam zum Schluss, dass die Initiative an diversen und gravierenden rechtlichen Mängeln leide. Sie liesse sich nicht im Einklang mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht umsetzen. Der Stadtrat teile diese Einschätzung und hat deshalb die Initiative als nicht zulässig erklärt, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Wil vom 25. April 2012.