Verkehrte Welt: Während in Zürich, Luzern, Bern, Biel, Genf, Winterthur etc. bereits Grabfelder für Muslime eingerichtet worden sind, musste eine muslimische Familie in Neuendorf SO ein Gesuch stellen, dass das Grabkreuz aus Holz, welches das aktuelle Freidhofsreglement vorsieht, nach zwei Jahren durch einen Grabstein zu ersetzen sei. Ein Entscheid des Gemeinderats ist seit Ende 2012 noch ausstehend.

Lesen Sie hier den Artikel aus der Solothurner Zeitung vom 3. April 2013:

 

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Erstmals, seit die Gemeindeversammlung Neuendorf am 6. November 2012 das neue Friedhofreglement mittels Nichteintreten bachab geschickt hatte, musste sich der Gemeinderat wieder mit diesem Thema befassen. Auslöser war das Gesuch einer Familie mit muslimischen Wurzeln, deren Tochter vor rund zwei Jahren auf dem Friedhof in Neuendorf beigesetzt worden ist. Weil im neuen Friedhofreglement die vom Souverän in einer Konsultativabstimmung geforderten Anpassungen, die Beibehaltung des Einheitsfriedhofs sowie die Schaffung eines separaten Grabfeldes für Andersgläubige, noch nicht umgesetzt werden konnten, orientiert sich das Gesuch der Familie am alten Reglement. Dieses schreibt vor, dass das Grabkreuz aus Holz (im aktuellen Fall eine Holztafel), nach zwei Jahren durch einen Grabstein zu ersetzen ist.

 

«Gegen den Willen des Souveräns»

Sechs anwesende Ratsmitglieder waren der Auffassung, dass im alten Reglement aus dem Jahr 1999 lediglich ein einheitliches Bild vorgeschrieben sei und deshalb ein konfessionsneutraler Grabstein durchaus im Einklang mit dem Reglement stehen würde, sprachen sich andere vehement gegen diese Darstellung aus.

Mit der Bewilligung eines solchen Grabsteins in den Reihen der bestehenden Gräber werde das klare Votum der Gemeindeversammlung missachtet, wurde argumentiert. Auch die Ablehnung eines solchen Gesuches vor über 15 Jahren wurde ins Feld geführt. Diese Person sei damals in Hägendorf beerdigt worden, erwähnten zwei Ratsmitglieder.

Die entstandene Pattsituation hatte zur Folge, dass mit zwei gegen zwei Stimmen und Stichentscheid des Vorsitzenden der Platzierung eines konfessionsneutralen Grabsteins zugestimmt wurde. Dieser auch durch zwei Stimmenthaltungen herbeigeführte Entscheid gefiel indessen einigen Ratsmitgliedern im Hinblick auf die erwähnte Gemeindeversammlung nicht, worauf Antrag auf Wiedererwägung gestellt wurde. Diesem wurde mit vier gegen zwei Stimmen entsprochen. Ein Ratsmitglied war an der Sitzung entschuldigt.

 

Noch kein definitiver Entscheid

In der Diskussion wurde anerkannt, dass der Verstorbenen und der Gesuch stellenden Familie gemäss dem Solothurner Sozialgesetz ein schickliches Begräbnis zusteht. Ferner, dass der Gemeinderat wegen des noch nicht angepassten neuen Friedhofreglements nicht definitiv darüber befinden kann. Das Gesuch sei deshalb auszusetzen, bis das neue Friedhofreglement vorliege. In der Abstimmung unterstützten vier Ratsmitglieder diesen Antrag, zwei sprachen sich dagegen aus. Die Familie wird schriftlich über den Entscheid informiert.

Der Gemeinderat wird sich an seiner nächsten Sitzung mit dem neuen Friedhofreglement beschäftigen. Das Ziel: der Tiefbaukommission einen konkreten Auftrag für Umsetzung der vom Souverän in einer Konsultativabstimmung geforderten Schaffung eines separaten Grabfeldes für Andersgläubige geben.

Für das Gesuch der Familie gilt noch das alte Friedhofreglement.

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