Dies berichtete die NZZ am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 25. November 2012. Die Schule Bürglen im Kanton Thurgau hatte im Frühjahr 2011 zwei muslimischen Schülerinnen aus Albanien das Tragen von Kopftüchern verboten. Es kam zu einem Rechtsstreit, den die Schülerinnen nun vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau mangels «genügender gesetzlicher Grundlage» gewonnen haben. Im Urteil hiess es weiter: «Dem Eingriff mangelt es auch an der Verhältnismässigkeit.»

Die Schule Bürglen will den Fall jetzt ans Bundesgericht weiterziehen, wie Schulpräsident Rolf Gmünder gegnüber der NZZ am Sonntag sagte.

 

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht auf NZZ am Sonntag online vom 25. November 2012.