Wie die Luzerner Zeitung am 14. Juni 2013 berichtete, handelt es sich um eine zum Islam konvertierte Schweizerin, die noch bis zu den Sommerferien als Stellvertretung für rund dreieinhalb Monate befristet eingestellt worden sei. Offenbar ist dies aus einer Notsituation heraus entstanden, da kurzfristig keine andere qualifizierte Lehrerin gefunden werden konnte.

Die Rechtslage ist eigentlich kar, denn bereits 1998 bestätigte das Bundesgericht ein vom Genfer Volksschulamtt erlassenes Verbot für eine Primarschullehrerin, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Daran wird sich wohl nichf so schnell etwas ändern.

 In einer Medienmitteilung verlangt die SVP Luzern auch prompt die Durchsetzung geltenden Rechts. Sie pocht dabei auf die Trennung zwischen Kirche und Staat, welche im liberalen Bundesstaat grossgeschrieben werde. Staatsbedienstete, insbesondere im Bereich Bildung, hätten die grosse Verantwortung, in der Wissensvermittlung sowohl politisch als auch konfessionell neutral zu agieren. Ausserdem behauptet die SVP, dass besagte Lehrperson sogenannten «islamistischen Kreisen» nahe stehe, was absolut fragwürdig sei.

Man darf gespannt sein über den Ausgang dieses neuerlichen Streits über das Kopftuch.