Wie am 11. Juli 2007 bekannt wurde, hat das Bundesgericht das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Verfahren, das von den Beschwerdeführern gerügt wurde, sei völlig in Ordnung. Der türkisch-kulturelle Verein in Wangen darf nun sein geplantes, 6 Meter hohes Minarett bauen.

Das Initiativkomitee «Gegen den Bau von Minaretten», das daraus politisches Kapital schlagen möchte, zieht aus dem Bundesgerichtsurteil den Schluss, dass weitere Minarettbauten nur mit dem von ihm lancierten Volksbegehren verhindert werden könnten.