Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolgt werden.

Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden.

Die nötigen Schutzkonzepte wurden von der FIDS bereits erarbeitet und an die Verbände gesendet. Sie werden in Kürze auch auf dieser Webseite kommuniziert. Die Schutzkonzepte sind notwendig, um die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Zudem wird die FIDS ein kurzes Animationsvideo veröffentlichen, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.

Medienmitteilung des Bundesrats