Das bernische Verwaltungsgericht hatte Anfang April 2012 festgehalten, das Minarett dürfe nicht gebaut werden, da es örtlichen Bauvorschriften widerspreche (wir berichteten). Die Xhamia e Langenthalit, die Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL), akzeptiert nun das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts und zieht es nicht weiter bis ans Bundesgericht in Lausanne. Dies teilte die Gemeinschaft gemäss Medienberichten am 27. April 2012 mit.

 

Im Langenthaler Tagblat vom 28. April 2012 ist dazu ein lesenswerter Kommentar von Samuel Thomi unter dem Titel «Schaler Nachgeschmack bleibt» erschienen:

 

*** Zitatbeginn ***


Die Muslimische Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL) verzichtet auf ihr Minarett: Nach sechs Jahren zermürbender Auseinandersetzung gibt sie ihr Baugesuch auf und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Anders als die städtische und die kantonale Baudirektion kam dieses vor knapp einem Monat in zweiter Instanz zum Schluss, ein minarettähnlicher Turm auf dem Flachdach an der Bützbergstrasse 101a sei nicht zonenkonform.

Damit wird mit bautechnischen Argumenten ein politisches Problem aus der Welt geschafft: Schade, dass nicht das Bundesgericht als höchste Instanz entscheiden muss. Womit ein schaler Nachgeschmack bleibt: Was zählt die Besitzstandsgarantie noch? – Das Grundproblem: Wie sind vor Volksentscheiden eingereichte Gesuche zu behandeln? – Nach der Minarettverbots-Initiative fragt man sich dies aktuell bei der ebenso überraschend angenommenen Zweitwohnungs- Initiative.

Die IGGL betonte stets, kein Minarett gegen den Willen der örtlichen Bevölkerung bauen zu wollen. Nachdem sie zuerst die Stadt im Baubewilligungsverfahren falsch beriet, sind Langenthals Muslime nun müde, weiter für ein rühmliches Verfahrens-Ende zu kämpfen.


*** Zitatende ***