Am 8. Juni 2018 kündigte die Österreichische Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anlässlich einer Pressekonferenz die Schliessung von 7 Moscheen an.

Das für Religionsfragen zuständige Kultusamt begründete die Schliessung demnach mit Verstössen gegen das Islamgesetz. Wegen verbotener Auslandsfinanzierung könnten zudem bis zu 40 Imame des Dachverbands der türkischen Moscheegemeinden in Österreich ihren Aufenthaltstitel verlieren.

Das Islamgesetz von 2015 enthält unter anderem eine ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften. Geregelt werden auch der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine, und die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern wird untersagt. Daneben werden auch Rechte wie das Recht auf Seelsorge, männliche Beschneidung und Speisvorschriften geregelt. Lesen Sie hier ein kurze Zusammenfassung auf ORF.at.

Neben der Türkei haben auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) scharf darauf reagiert. In einer Stellungnahme empört sich die IGGÖ «über die Vorgehensweise der Bundesregierung unter dem Deckmantel „Kampf gegen den politischen Islam“». So wird eine sachliche Begründung, wie die Selektion der zu schließenden Vereine erfolgte, bemängelt. Auch wird auch moniert, dass  Politiker, welche sich bis vor kurzem noch mit Vertretern der jetzt kritisierten Vereine in Wahlkampfzeiten fotografieren liessen, diese Einrichtungen jetzt als radikale und extremistische Institutionen an den Pranger stellen. Schliesslich wird ein Drei-Punkte-Plan angekündigt, um die Vereinsstrukturen der betroffenen Moscheen zu eruieren und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Ausserdem soll das Kultusamt angegangen und eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen angefordert werden, da bis dato eine adäquate Miteinbeziehung nicht erfolgt sei. Schliesslich soll auch eine rechtliche Überprüfung der gegenständlichen Massnahmen veranlasst werden.