Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» für ein Schweiz-weites hat im Ständerat keine Chance. Am 26. September 2019 wurde sie mit 34 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich verworfen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen wurde mit 35 zu 8 Stimmen ebenso klar angenommen.

Wie allgemein bekannt steckt hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht hatte. Es geht dem Komitee um religiös begründete Verschleierungen, aber auch um vermummte Vandalen. Ausnahmen sollen ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zugelassen werden. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gemäss einem Artikel auf TA online vom 26.9.2019 sollen dabei bei Verstössen Bussen von bis zu 10’000 Franken ausgesprochen werden. Ebenfalls würde eine verlangte Leistung verweigert, wenn jemand das Gesicht nicht zeigt – soweit das anwendbare materielle Recht es nicht ausschliesst. Das schrieb der Ständerat ausdrücklich in den Gesetzesentwurf.

Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016.