Dies ist ein Novum in der Schweiz. Dass aber ausgerechnet die alevitische Gemeinschaft anerkannt werden soll, ist doch einigermassen schwierig zu verstehen. Gemäss einem Artikel in der Basellandschaftlichen Zeitung vom 15. August 2012 wird dies mit «verwaltungstechnischen» Gründen erklärt.

 

Es müssten gewisse Auflagen, die vor allem juristischer Natur seien, erfüllt werden. So brauche es klare Ansprechpersonen und Strukturen und eine Buchhaltung müsse vorliegen. Eine Prüfung der religiösen Inhalte sei rechtlich nicht vorgesehen.

Die muslimischen kantonalen Dachverbände erfüllen diese Voraussetzungen eigentlich auch. Also könnte ein entsprechendes Gesuch an die Behörden durchaus in Erwägung gezogen werden.

 

In Deutschland wird indessen ein anderer Weg beschritten. Als erstes deutsches Bundesland hat Hamburg einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden abgeschlossen. Der Vertrag, ausgehandelt zwischen dem Land Hamburg, der Schura (dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg) sowie den Aleviten, regelt Themen wie die Gleichstellung von Mann und Frau, islamische Feiertage sowie Bestattungsrituale. Die islamischen Feiertage werden den christlichen gleichgestellt, muslimische Kinder dürfen künftig an bis zu drei Tagen pro Jahr in der Schule fehlen. Festgeschrieben sind aber auch die säkularen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes wie die religiöse Neutralität des Staates, das Gebot der Religionstoleranz oder das Diskriminierungsverbot.

Es handelt sich eigentlich um Selbstverständlichkeiten, und man stellt sich zu Recht die Frage, warum dazu ein expliziter Vertrag notwendig ist…

 

Lesen Sie dazu hier einen Artikel auf NZZ online vom 17. August 2012 sowie hier einen Kommentar des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) der in der Vereinbarung mit den Muslimen in Hamburg ein wichtiges Signal für Bund und Länder sieht. Die neue Qualität liege vor allem darin begründet, dass die islamischen Religionsgemeinschaften erstmalig als Parter auf Augenhöhe vom Staat anerkannt wurden.