Der Kanton Tessin will als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verbieten. Das Stimmvolk hatte vor rund einem Jahr einer Initiative zugestimmt (wir berichteten). Die neue Bestimmung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen. Aus Sicht des Bundesrates ist das Verbot mit der Bundesverfassung vereinbar. Er beantragt daher dem Parlament, diese und weitere Änderungen von Kantonsverfassungen zu gewährleisten.
Sehen Sie dazu einen asuführlichen Bericht von «10vor10» vom 12. November 2014.
Praktisch zeitgleich hat das St.Galler Verwaltungsgericht die Beschwerde einer muslimischen Familie gutgeheissen und sich gegen ein Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. Die Schulgemeinde hatte, gestützt auf eine Empfehlung des Kantons, ein Kopfbedeckungsverbot erlassen. Darauf blieb die Schülerin dem Unterricht eine Zeitlang fern und erarbeitete den Schulstoff selbständig zu Hause (wir berichteten).
Das Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde gutgeheissen und sich gegen das Kopftuchverbot ausgesprochen. Der Wunsch des Mädchens, das Kopftuch zu tragen, sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt, begründete das Gericht. Ein Verbot sei unverhältnismässig.
Lesen Sie hier den Bericht auf St. Galler Tagblatt online vom 12. November 2014.
Wenn der Schreibende, der momentan in den USA lebt, über diese Dinge in seinem Bekanntenkreis, seien es Muslime oder Nichtmuslime, erzählt, ist die Reaktion meist ungläubiges Kopfschütteln. In einem Land, in dem es zum Alltag gehört, dass eine Kopftuch-tragende Muslimin z.B. an der Kasse von Walmart, Kroger oder Target (können in etwa mit Migros oder Coop verglichen werden) bedient, sind solche Diskussionen zumindest momentan noch undenkbar.