Sobald der Albanisch-Islamische Kulturverein den Finanzierungsnachweis erbringt, kann er mit dem Bau beginnen. Dies berichtet die Solothurner Zeitung in ihrer Ausgabe vom 30. Oktober 2013:

*** Zitatbeginn ***

«Aus baurechtlicher Sicht steht einer Baubewilligung nichts mehr im Wege», erklärt Stadtbaumeister Claude Barbey auf Anfrage. Die Baubewilligung könnte noch dieses Jahr erteilt werden. Gegen das in diesem Sommer eingereichte zweite Baugesuch, das identisch mit dem Ersten ist, sind keine Einsprachen eingegangen. Zusätzlich hat die Stadt das strenge Auflagenregime bezüglich Finanzierung etwas gelockert.

Bürgschaft scheint unmöglich

Anlässlich eines ersten Baugesuches hatte die Stadt noch die Bürgschaft einer Schweizer Bank verlangt, welche sicherstellen sollte, dass das Geld für die gesamte Bauzeit zur Verfügung steht. Offenbar ist es aber der Bauherrschaft bisher nicht gelungen, diese Garantie beizubringen. Die Stadt hat deshalb die Hürde etwas herabgesetzt. Verlangt wird jetzt, dass das Geld für den Bau auf einem Sperrkonto hinterlegt wird, das treuhänderisch verwaltet wird. «Damit erreichen wir faktisch dasselbe Ziel, wie mit einer Bankgarantie», erklärt Barbey dazu. Entscheidend sei, sicherzustellen, dass das Geld nicht zweckentfremdet, sondern ausschliesslich für den vorgesehenen Moscheebau verwendet wird.

Kosten sind korrekt

Die Bauherrschaft habe ferner den Nachweis erbracht, dass die veranschlagten Baukosten inklusive Eigenleistungen korrekt seien. Isa Ismaili, Sprecher der Albanisch-Islamischen Glaubensgemeinschaft (AIG) beziffert die Baukosten auf 2,2 Millionen Franken. Davon habe man schon über 1 Million Franken zusammen, erklärt Ismaili auf Anfrage.

Wann mit einem Baubeginn zu rechnen sei, lässt der AIG-Sprecher aber offen. Man sei weiterhin intensiv am Fundraising für das Projekt. Denn eine weitere Auflage der Stadt wurde nicht gelockert: Ein Baubeginn ist erst möglich, wenn das Geld für das Gebäude auf dem Sperrkonto ist. Die Stadt möchte damit verhindern, dass vorzeitig mit dem Bau begonnen wird und eine Bauruine resultiert, wenn das Geld ausgeht und die Sammelaktivitäten stocken. Eine erste Baubewilligung war verfallen.

«Diskriminierung vermeiden»

Die jetzt gelockerten Auflagen der Stadt begründet Stadtbaumeister Claude Barbey mit der rechtsgleichen Behandlung von Baugesuchen. «Wir sind mit den Auflagen in der ersten Runde sehr weit gegangen und möchten diesbezüglich mögliche Angriffspunkte bezüglich Diskriminierung beseitigen.» Entscheidend sei, dass mit anderen Mitteln dasselbe Ziel erreicht werde.

In der Arbeitszone an der Maienstrasse in Grenchen plant die albanisch-islamische Glaubensgemeinschaft Grenchen AIG ein zweistöckiges Glaubenszentrum mit einem 280 Quadratmeter grossen Hauptversammlungsraum und diversen Nebenräumen. Die Bauherrschaft hat nachgewiesen, dass die veranschlagten Baukosten korrekt sind.

*** Zitatende ***