Das geht aus einem neuen Urteil vom 26. März 2012 hervor, mit dem die Beschwerde eines Elternpaars aus Basel abgewiesen wurde (wir berichteteten). Die beiden waren von den Basler Schulbehörden mit je 700 Franken gebüsst worden, weil sie ihre zwei noch nicht zehnjährigen Töchter vom Schwimmunterricht ferngehalten hatten. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. 

Lesen Sie hierzu entsprechende Artikel aus der Tagespresse:

Die Eltern hatten geltend gemacht, dass eine islamisch orientierte Schamerziehung gemischten Schwimmunterricht schon vor Beginn der Pubertät untersage, um die Kinder auf die späteren Regeln vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass durch dieses Urteil bestätigt wird, dass die Eltern nicht, wie oft behauptet wrd, für die Erziehung ihrer Kinder vollumfänglich verantwortlich sind, sondern dass Staat und Behörden diese Funktion immer mehr übernehmen. Ausserdem sind von diesem Urteil nicht nur Muslime, sondern auch Juden und manche christliche Gemeinschaften (z.B. Freikirchen) betroffen.

Interessant war auch, dass kurz nach dieser Meldung auf 20min.ch ein Beitrag mit dem Titel «Ich will Sex mit einer 14-Jährigen!» zu lesen war. Dabei handelte es sich um einen Brief eines Kurt (21) an «Doktor Sex», in dem er sein körperliches Verlangen nach einer Minderjährigen zur Sprache bringt und um Rat sucht.

Aufhorchen lässt in der Antwort des Angefragten insbesondere die Feststellung, dass in unserer Gesellschaft gemäss Studien etwa 0,5 bis 1 Prozent aller männlichen Erwachsenen mit einer nach diagnostischen Kriterien echten pädophilen Ausrichtung leben. Wenn man sich nun vorstellt, dass die Anzahl derjenigen Männer, die eine nicht ganz ausgeprägte, also in diesem Sinne «unechte» pädophile Tendenz verfügen, um ein Vielfaches höher sein dürfte, kann man sich als Eltern kaum mehr wirklich wohl fühlen…