Diese und andere Aussagen von Roger Köppel, dem Verleger der «Weltwoche», genügen der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht, um darin eine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm zu sehen. Die Zürcher Juso hatte gegen ihn Strafanzeige eingereicht wegen entsprechenden Äusserungen anlässlich eines Auftritts in der Sendung «TalkTäglich» von TeleZüri und in mehreren Beiträgen in der «Weltwoche».

Gemäss TA online vom 25.2.2011 «begründet die Staatsanwaltschaft den Entscheid unter anderem damit, dass Köppel keinem Muslim die Gleichberechtigung beziehungsweise Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen habe. Es gebe keinen Anhaltspunkt für eine Straftat».

Und weiter:

«Wenn Roger Köppel Islamismus und Terror geisselt und eine Beziehung zwischen Islam und Islamismus herstellt, kann von Aufruf zu Hass oder Diskriminierung keine Rede sein. … Denn es fehlten ‹Intensität und hetzerisches Moment›. Es müsse zulässig sein, eine Beziehung zwischen Islam und Islamismus oder Islamismus und Terror herzustellen.»

Diese Begründung muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen… Jedenfalls ist damit ein weiteres Mal belegt, dass offene Islamfeindlichkeit in der Schweiz auf allen Ebenen salonfähig geworden ist. Aber Köppel ist ja ein vehementer Gegner des Antirassismuss-Gesetzes. Was kommt wohl, wenn diese abgeschafft würde?

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