Zu diesem Schluss kommt eine Studie, welche die Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Stiftung Mercator durchgeführt hat.

Durchgeführt wurde sie von einem Team von drei Forscherinnen, welche dazu Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen befragt haben. Als Hauptkritikpunkte kristallisierten sich dabei Themen wie Geschlecht und Glaubenspraxis sowie die angeblich verbreitete Gewalt und Unzivilisiertheit von Muslimen heraus.

Das Forscherteam konnte dabei zwei zwei dominante zwei Muster erarbeiten:

Zum einen gibt es das Modell des Stellvertreters: Dabei steht eine Person aus dem Umfeld der Jugendlichen stellvertretend für alle Muslime oder den Islam. Die Feindlichkeit ergibt sich aus den (vermuteten) Eigenschaften dieser Person.

Das zweite Muster ist das der Kollektivgeschichte. Demnach werten Jugendliche Muslime dann ab, wenn es in ihrer Familiengeschichte dafür Ansatzpunkte gebe, etwa wenn die Familie oder ihr Umfeld mit dem Nahost-Konflikt zu tun habe.

Die Aufklärung über Islamfeindlichkeit sei wichtig, betont Lamya Kaddor, eine der Autorinnen, in einem Gespräch mit der Deutschen Welle. Dies gerade angesichts aufgeheizter Debatten zum Beispiel in deutschen Talkshows. Viele Menschen äusserten sich islamfeindlich, ohne es zu merken. Bei Jugendlichen könne noch früh angesetzt werden, damit ihre Feindbilder sich nicht verfestigen.

Quellen

Nun ist es auch im Aargau soweit, am 4. Juni 2018 wurde in Baden das erste muslimische Grabfeld eröffnet.

Die Vorbereitungen haben lange gedauert. Seit seiner Gründung im Jahre 2004 hat der Verband Aargauer Muslime (VAM) daran gearbeitet, die Möglichkeiten für die Einrichtung muslimischer Grabfelder im Kanton Aargau abzuklären. Dies gestaltete sich als äusserst aufwändig, da im Kanton Aargau die Verantwortung für das Bestattungswesen bei den Gemeinden liegt. Und im Aargau gibt es momentan 212 Gemeinden…

Imam Muris Begovic und Gemeinderabbiner Noam Hertig haben am 29. Mai 2018 vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und der Plattform der liberalen Juden der Schweiz den ersten Dialogpreis verliehen bekommen. Sie erhielten diese Auszeichnung für ihre unermüdliche Arbeit, Muslime und Juden an einen Tisch zu bringen.

Gemäss Webseite des Dialogpreises spielt für beide junge Geistliche der Dialog eine zentrale Rolle (Rechtschreibfehler korrigiert):

«Beide scheuen sich nicht davor, einen jüdisch-muslimischen Dialog zu führen und das nicht nur hinter verschlossen Türen, sondern öffentlich. Der Dialog zwischen ihnen ist mehr als ein beruflicher Austausch. In den Jahren hat sich eine Freundschaft entwickelt, die auf Vertrauen basiert. Muris Begovic und Noam Hertig tragen gemeinsam das jüdisch-muslimische Begegnungsprojekt Respect mit.

Beide leiteten auch die erste jüdisch-muslimische Dialogveranstaltung von SIG/PLJS und KIOS/FIDS. Diese Initiative entstand mit der gemeinsamen Erklärung der jüdischen und muslimischen Dachverbände im Jahr 2014. Sowohl Noam Hertig und auch Muris Begovic sind damit die “offiziellen” geistlichen Träger eines gemeinsamen Dialogprojektes der jüdischen und muslimischen Dachverbände.»

Lesen Sie hier auch ein gemeinsames Interview, das die beiden Preisträger dem Tages-Anzeiger gewährt haben (TA online vom 29. Mai 2018)

Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen belgischen Flandern nach religiösen Vorschriften auch in temporären Schlachtstätten erfolgen. Hintergrund war, dass normale Schlachthöfe während des islamischen Opferfestes überlastet waren. Ab 2015 waren temporäre Schlachtstellen nicht mehr erlaubt, die flämische Region begründete dies mit dem EU-Recht.

Lesen Sie hier den Bericht auf Deutsche Welle online vom 29. Mai 2018.

 

 

Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen belgischen Flandern nach religiösen Vorschriften auch in temporären Schlachtstätten erfolgen. Hintergrund war, dass normale Schlachthöfe während des islamischen Opferfestes überlastet waren. Ab 2015 waren temporäre Schlachtstellen nicht mehr erlaubt, die flämische Region begründete dies mit dem EU-Recht.

Lesen Sie hier den Bericht auf Deutsche Welle online vom 29. Mai 2018.

 

 

Eine Motion von Lorenzo Quadri (Lega/TI), die verlangte, dass Moscheen und Imame keine Gelder aus dem Ausland mehr annehmen dürfen, wurde verworfen. Ausserdem sollten Imame gezwungen werden, Predigten in einer Landessprache zu halten.

Interessant ist die Replik von Justizministerin Simonetta Sommaruga auf den Vergleich mit Österreich, wo es solche Regelungen bereits schon gibt: Dort würden islamische Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In der Schweiz habe dies noch kein Kanton getan. Man könne nicht Pflichten ohne Rechte einfordern.

Mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen ist die Motion klar gescheitert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss knapp angenommen.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf 20min.ch vom 29. Mai 2018.

Dieses Jahr gibt es eine Premiere: Das traditionelle islamischen Lager findet nicht in der Schweiz, sondern im süddeutschen Schwarzwald statt, und zwar vom 14. bis 16. September 2018 im Gästehaus Steinabad in der Nähe von Bonndorf (siehe Google Maps).

Steinabad liegt ca. 3 km von Bonndorf entfernt im ruhigen und waldigen Steinatal. Die Unterbringung erfolgt in zwei Gruppenhäusern, die mehrheitlich über 4-Bett-Zimmer verfügen. Dazu kleine Landwirtschaft und die durch das Anwesen fliessnde Steina geben der Anlage eine besondere, idyllische Atmosphäre. 

Die diesjährige Gastreferentin ist Kübra Gümüşay aus Hamburg. Die studierte Politikwissenschaftlerin mit türkischen Wurzeln betätigt sich als Journalistin, Aktivistin und Referentin. Als freie Autorin schreibt sie für Medien wie Die Zeit, Zeit Campus, die Taz, und sie referiert zu den Themen Politik, Islam, Rassismus, Feminismus und Social Media. Dadurch gehört sie mittlerweile zu den prägenden Köpfen unter den Muslimen in Deutschland.

Weitere Informationen zu Programm, Kosten etc. können der Barmherzigkeit-Webseite und dem provisorischen Flyer entnommen wefrden.

Die Stadt Schaffhausen hat das Baugesuch für eine neue Grossmoschee bewilligt.

Für die Planung und Finanzierung einer neuen Moschee hatten sich drei bestehende Moscheevereine in Schaffhausen und Neuhausen, deren Mitglieder vornehmlich aus der Türkei und dem Balkan stammern, zsammengeschlossen. Nach einer Vorbereitungszeit von rund 5 Jahren hat Stadtschreiber Christian Schneider gegenüber dem SonntagsBlick bestätigt, dass das Baugesuch nun bewilligt wurde.

Es wird erwartet, dass im Sommer 2018 mit dem Bau begonnen wird.

Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg bietet zusammen mit der vom Kanton Zürich und vom Dachverband Islamischer Organisationen Zürich (VIOZ) gegründeten Trägerschaft den Weiterbildungslehrgang «Muslimische Seelsorge und Beratung im interreligiösen Kontext» an.

Der Lerhgang, der im September und Oktober 2018 in Zürich stattfinden wird, richtet sich an im Kanton Zürich wihnhafte Persoen, welche bereit sind, in der muslimischen Seelsorge an öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich mitzuwirken. 

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden.