Am 20. Oktober wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr neues Parlament. Dabei geht es um die 200 Volksvertreterinnen und -vertreter im Nationalrat und die 46 Mitglieder des Ständerats.

Der Verband Aargauer Muslime möchte allen Interessierten im Aargau die Gelegenheit geben, Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kennenzulernen und ihnen auf den Zahn zu fühlen. Dazu wurden alle grossen Parteien im Kanton angeschrieben und eingeladen, an einem Podium teilzunehmen. Einige haben zugesagt und werden sich in der bosnischen Moschee in Oberentfelden AG einfinden und zwar am 2. Oktober 2019 um 19:30 Uhr.

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden.

Der «Lieblingspolitiker» der Aargauer Muslime, Andreas Glarner (SVP), tut es wieder: Mit einer neuen Plakatkampagne versucht er zum wiederholten Male, auf Kosten der Musliminnen und Muslime Wahlkampf zu betreiben. Mit zwei neuen Plakaten zielt er wieder auf die in der Schweiz lebenden muslimische Bevölkerung. Das eine Plakat macht mit zum Teil falsch geschriebenen arabischen Buchstaben eine Aussage, die niemand wirklich versteht (was wohl Absicht ist). Das andere «brilliert» mit einem äusserst geistreichen Spruch, so wie man es von Glarner kennt. Der Verband Aargauer Muslime und Irène Kälin, Nationalrätin Grüne AG, haben dazu auf Tele M1 klar Stellung genommen (siehe dazu Tele M1 online vom 23. September 2019).
Der Verband Aargauer Muslime nimmt diesen erneuten harmlosen Provokationsversuch gelassen und setzt sein Vertrauen auf das Urteilsvermögen der Schweizer Bevölkerung. Er setzte und setzt sich stets für das friedliche Zusammenleben ein.

Es ist soweit: Flyer und Anmeldung für das kommende Islamische Lager, das vom 20. – 22. September 2019 im Gästehaus Steinabad im süddeutschen Schwarzwald stattfinden wird sind freigeschaltet!

Ab sofort können der Flyer mit allen Details heruntergeladen und die Anmeldung via Anmeldeformular getätigt werden.

Für weitere Informationen besuche man die Website von «Die Barmherzigkeit».

Wie heute bekannt wurde, hat das Bundesgericht die Verurteilung eines Imams bestätigt, der in der ehemaligen An’Nur-Moschee in Winterthur zu Gewalttaten aufgerufen hatte.

Ende November 2018 war der Somalier durch das Zürcher Obergericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einen Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hatte er dann ans Bundesgericht weitergezogen.

Es ging dabei um Aussagen, die der Angeklagte im Oktober 2016 im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Freitagspredigt gesagt haben soll: Dass Muslime, die sich weigerten, in der Gemeinschaft zu beten, getötet werden sollten. Weil sie sich von der Gemeinschaft ferngehalten hätten, seien sie in ihren Häusern zu verbrennen. Ebenso sei das Tun von Verbotenem mit der Hand zu unterbinden.

Der Imam argumentierte in seiner Beschwerde, dass die Aussagen aus dem Kontext gerissen worden seien und nur einen kleinen Teil seiner Predigt ausgemacht hätten. Auch habe es sich um Worte hoher islamischer Schriftgelehrter, des Propheten Mohamed und um Zitate des Korans gehandelt, die er nicht kommentiert habe.

Interessant ist die Feststellung des Bundesgerichts, dass ein christlicher Prediger, der vergleichbare Zitate aus dem alten Testament vortragen würde, ohne diese zu kommentieren, ebenfalls wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt verurteilt werden würde. Dies, weil der Anwalt des Verurteilten dem Gericht folgende Verse aus dem Alten Testament vorgelegt hatte:

4. Buch Mose / Numeri, Kapitel 31:

14. Und Mose wurde zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert, die aus dem Feldzug kamen, 15. und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Frauen leben lassen? 16. Siehe, haben nicht diese die Israeliten durch Bileams Rat abwendig gemacht, dass sie sich versündigten am HERRN durch den Baal-Peor, sodass der Gemeinde des HERRN eine Plage widerfuhr? 17. So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Frauen, die nicht mehr Jungfrauen sind; 18. aber alle Mädchen, die unberührt sind, die lasst für euch leben.

Der Verteidiger meinte, die Wiedergabe des christlichen Gewaltaufrufs wäre nicht strafbar gewesen. Dem hat das Bundesgericht nun widersprochen (siehe Urteil 6B_288/2019 vom 8.7.2019).

In anderen Worten: Vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob der Aufruf zu Gewalt aus der Bibel, dem Koran oder anderen heiligen Schriften abgeleitet wird.

Wir gehen davon aus, dass dieses wegweisende Urteil Signalwirkung für alle Religionsgemeinschaften haben wird.

Siehe dazu auch:

Gemäss einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung stösst der Islam in Deutschland auf grosse Skepsis. Demnach soll jeder zweite Mensch in Deutschland den Islam als Bedrohung empfinden, und nur ein Drittel sieht den Islam als Bereicherung. Die im Frühjahr 2019 erhobenen Daten unterscheiden sich aber kaum von den Ergebnissen der vorangegangenen Befragungen des Bertelsmanner Religionsmonitors aus den Jahren 2017, 2015 und 2013.

Gemäss der Religions-Expertin Yasemin El-Menouar sehen viele Menschen den Islam derzeit weniger als Religion, sondern vor allem als politische Ideologie an und nehmen ihn deswegen von der religiösen Toleranz aus. Hierzu haben aus ihrer Sicht auch die gesellschaftlichen Debatten und Medienberichte der vergangenen Jahre beigetragen, die den Islam häufig in einen negativen und kritischen Zusammenhang rückten. Sie fügt aber auch an, dass Skepsis gegenüber dem Islam noch keine Islamfeindlichkeit bedeute und dass nur eine Minderheit der Bürger eine deutlich islamfeindliche Sicht zeige und etwa fordere, die Zuwanderung von Muslimen zu unterbinden.

Wieweit sich die Ergebnisse der Studie auf die Schwiez übertragen lassen, ist natürlich eine andere Frage. Trotzdem sollten sie die Musliminnen und Muslime nachdenklich werden lassen (falls sie es nicht schon sind).

Die Studie kann hier als pdf-Datei gratis heruntergeladen werden.

 

Die «Causa Glarner» hat das Thema Schuldispensation an hohen religiösen Feiertagen wieder ins öffentliche Medieninteresse gerückt. Nicht zum ersten Mal hat sich der «Lieblingspolitiker» der Musliminnen und Muslime im Aargau, Andreas Glarner, aus Oberwil-Lieli und seines Zeichens SVP-Nationalrat, durch eine geschickte Kombination von Unwissenheit, Provokation und messerscharfem Kalkül medienwirksam in Szene gesetzt und dadurch die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit auf sich gezogen.

Man erinnere sich:

Am 4. Juni 2019 veröffentlichte Glarner einen Post auf seinem Facebook-Account, mit der Aufforderung, einer jungen Zürcher Lehrerin seine Meinung kund zu tun. Dazu hatte er auch noch die private Handy-Nummer seines Opfers gezeigt und somit öffentlich zum Stalking aufgerufen. Und was war das «Vergehen» der Lehrerin? Sie hatte die Eltern muslimischer Schülerinnen und Schüler in einem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kinder Anspruch auf einen Urlaubstag für das anstehende Ramadanfest hätten und dass sie dazu ein Gesuchsformular ausfüllen müssten.

Dass dies so im Zürcher Schulregelement  festgeschrieben ist, störte den Aargauer Nationalrat und SVPler Glarner wohl nicht weiter. Auf NZZ online vom 5.6.2019 ist dazu zu lesen: «Ein Gentleman ist, wer sich beim Gähnen im Dunklen die Hand vor den Mund hält. SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist trotz Anzug und Krawatte das Gegenteil eines Gentlemans: ein Rüpel, der sein Maul dann am allerwenigsten im Griff hat, wenn er sich vor breitem Publikum weiss.» 

In der Sendung «SonnTalk» auf TeleZüri vom 9. Juni 2019 entschuldigte sich Glarner dann später, dies aber auch nur halbherzig. Denn gleichzeitig verbreitete er weitere Falschinformationen: Nur muslimische Schüler dürften an hohen religiösen Feiertagen freinehmen, behauptete er (siehe dazu SRF online vom 10.6.2019). Offensichtlich hält es Glarner nicht für nötig, sich vorab zu informieren. Ist dies eines Schweizer Nationalrates würdig? Und was tut die die SVP-Führung? Sie schweigt, wie meistens in solchen Fällen.

Aber auch unter Musliminnen und Muslime hat die ganze Affäre für Unsicherheit gesorgt. Der Verband Aargauer Muslime (VAM) hat daher die rechtlichen Grundlagen in den Kantonen Aargau und Zürich erarbeitet und in einem eigenen Beitrag erläutert. Damit sollte nun diesbezüglich Klarheit herrschen.

Wie die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) informiert, stellen sich die grössten ihr angeschlossenen Organisationen (nämlich der Dachverband der Albanisch-Islamischen Gemeinschaften in der Schweiz, die Türkisch islamische Stiftung Schweiz, die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken sowie die Schweizerische Islamische Gemeinschaft) darauf ein, dass dieses Jahr das Ramdanfest (Eid-ul-Fitr) am Dienstag, den 4. Juni 2019 sein wird, inshaa’Allah. Ausserdem verfolgen ca. 25 ihr angeschlossene Vereine das Prinzip der okularen Sichtung der Mondsichel, um Anfang und Ende des Monats Ramadan zu bestätigen, basierend auf Informationen muslimischer Länder, die dieser Vorgehensweise folgen.

Die meisten Moscheen führen das Festgebet in ihren eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten durch. Genauere Informationen hierzu können vor Ort oder über die Webseiten der entsprechenden Moscheevereine abgerufen werden. Auch sollte nicht vergessen werden, dass die Zakaat-ul-Fitr unbedingt vor dem Festgebet zu entrichten ist. Es empfiehlt sich, dazu CHF 15.– pro Person im Haushalt zu berechnen.

Das islam.ch-Team wünscht allen Musliminnen und Muslimen gesegnete Festtage voll Freude und Dankbarkeit: Kullu ‘âm wa antum bi-khayr!

Wir befinden uns nun wieder mitten im Monat Ramadan, dem 9. Monat im islamischen Mondkalender.

Es handelt sich um eine ganz spezielle Zeit im jährlichen Lebensrhythmus der Musliminnen und Muslime. Einerseits wurde in diesem Monat das heilige Buch, der Qur’an, auf die Erde herabgesandt (siehe Qur’an, Sura 2, Vers 185).

Andererseits begeben sich die Musliminnen und Muslime durch das tägliche Fasten von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang in einen besonderen spirituellen Zustand. Sie unterziehen sich einer inneren Reinigung, indem sie sich noch mehr als sonst auf ihren Schöpfer, Allah, konzentrieren und sich vermehrt dem Gebet, Seiner Lobpreisung und der Rezitation des Qur’an widmen und sich selbst zur Rechenschaft ziehen.

Neben dieser spirituellen Reinigung wird auch der Körper der Fastenden gereinigt, entschlackt und entgiftet. Und durch die persönlicher Erfahrung von Hunger und Durst wird auch die Empathie mit den Notleidenden und Armen auf dieser Welt gestärkt. Nicht zuletzt darum wird im Ramadan mehr als sonst gespendet und wird die Zakat, die jährliche Armensteuer, entrichtet.

Erfahren Sie in unserem Einführungsartikel zum Fasten im Ramadan noch mehr über die Besonderheiten dieses Monats. Und hier kann eine Broschüre mit 25 Fragen zum Fasten im Ramadan heruntergeladen werden.

Wir wünschen allen Musliminnen und Muslimen einen gesegneten Fastenmonat voll mit Allahs Barmherzigkeit und Segen.