Dies geht aus einer Medienmitteilung des IZRS vom 19. Dezember 2013 hervor. Er verwehrt sich dagegen, dass der in Texas (USA) lebende Mohammad Salah ein Hassprediger sei und prangert die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit an. Er bemängelt auch, dass unmittelbar keine Möglichkeit besteht, dagegen bei einem Gericht wirksam Rechtsmittel zu ergreifen und dass für das Verbot kein plausibler Grund angegeben werden musste.