Gegen diesen «Wissenschaftler» läuft in Deutschland sogar ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Der untersuchte Artikel der BaZ zum Thema Christenverfolgung warvor Ostern 2013 erschienen. Der Autor beschrieb darin ein Szenario schlimmster Christenverfolgung, für welche er islamischen Extremismus verantwortlich machte.

Der Schweizer Presserat kam zu folgenden Feststellungen:

  1. Die Beschwerde von VIOZ gegen «Tages-Anzeiger Online» wird abgewiesen (dieser hatte den Artikel ebenfalls kurzzeitig online gestellt).
  2. Die Beschwerden von Oliver Wäckerlig und VIOZ gegen die «Basler Zeitung» (Print- und Onlineausgabe) werden in den Hauptpunkten gutgeheissen.
  3. Die «Basler Zeitung» hat mit der Veröffentlichung des Artikels «Die unfreiwilligen Märtyrer des 21. Jahrhunderts» (Printausgabe vom 28. März 2013) respektive «Alle fünf Minuten wird ein Christ ermordet» (am 29. März 2013 auf «Basler Zeitung Online» veröffentlicht) die Ziffern 3 (Quellen), 5 (Berichtigung) und 8 (Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
  4. Nicht verletzt hat die «Basler Zeitung» die Ziffer 4 der «Erklärung».

Lesen Sie hier die Stellungnahme Nr. 61 des Schweizer Presserates vom 13. November 2013.