Lesen Sie hier den Artikel in der NZZ vom 20. November 2013:

*** Zitatbeginn ***

Obschon es die Schulordnung untersagt, darf ein elf Jahre altes Mädchen vorläufig mit Kopftuch den Unterricht in einem Schulhaus in St. Margrethen besuchen. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen entschieden. Gegen das Kopftuchverbot legte die Familie des Mädchens, vertreten durch den Islamischen Zentralrat der Schweiz, beim Bildungsdepartement Rekurs ein. Das Gericht hat nun, im Gegensatz zum Bildungsdepartement, entschieden, dass bis zum Ende des Verfahrens ein Schulbesuch mit Kopftuch möglich ist – das durch die Glaubensfreiheit geschützte Interesse des Mädchens überwiege.

*** Zitatende ***