Zu dem Gremium gehören die wichtigsten Religionsgemeinschaften im Kanton, die durch ihre Leitungspersonen vertreten sind. Ihr Ziel ist es, das Vertrauen und das friedliche Zusammenleben der Religionen zu fördern, gemeinsame Anliegen mit staatlichen Stellen zu besprechen und auf aktuelle Themen einzugehen.


 

An der Gründungsfeier der Aargauer Konferenz der Religionen am 22. April 2014 im Grossratsgebäude in Aarau nahmen die Leitungspersonen islamischer und jüdischer Gemeinschaften und der drei Aargauer Landeskirchen teil. Sie bekräftigten unisono die Wichtigkeit des interreligiösen Austausches und des gegenseitigen Verständnisses. Die Angehörigen der Religionsgemeinschaften seien in ihrer jeweiligen spirituellen Herkunft verwurzelt, betonte der Präsident der Reformierten Landeskirche Aargau und erste Präsident der Konferenz, Christoph Weber-Berg. «Diese Verwurzelung erlaubt es, offen und tolerant auf Andersgläubige zuzugehen.»

 

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Ziel der Aargauer Konferenz der Religionen ist es, das gegenseitige Vertrauen der Religionsgemeinschaften und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Dazu will man das Gespräch mit staatlichen Institutionen zu gemeinsamen Anliegen suchen und fördern. Die Öffentlichkeit soll sachlich und differenziert über religiöse Inhalte, Traditionen und aktuelle Themen informiert werden.

 

Ein Gegenüber für den Staat

 

Religionsfreiheit bedeute nicht, dass die Gesellschaft frei von Religion sei, sagte Weber-Berg weiter. Im Gegenteil brauche der Staat die Religionsgemeinschaften als Gegenüber. Deshalb will sich die Konferenz der Religionen bei Themen, welche das Miteinander der Religionen betreffen, künftig zu Wort melden.

Zwar könne sich die Schweizer Bevölkerung glücklich schätzen, in Frieden, Freiheit und Demokratie zu leben. Doch könne man vom Staat nicht alles erwarten, betonte Hisham Maizar, Präsident des Schweizer Rats der Religionen. Die Religionsgemeinschaften seien aufgerufen, Werte wie Gerechtigkeit und Solidarität zu verteidigen. Halit Duran, Präsident des Verbandes Aargauer Muslime, ergänzte, besonders für Angehörige nichtchristlicher Religionen sei ihre Religion eine wichtige Hilfe zur Integration in der hiesigen Gesellschaft.

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Die Präsidentin der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz, IRAS COTIS, die Islamwissenschafterin Rifa’at Lenzin, erinnerte daran, dass es einen echten Dialog nur unter gleichberechtigten Partnern geben könne. Für den Erfolg der Konferenz sei es zentral, dass man sich des strukturellen Ungleichgewichts zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den Minderheiten bewusst sei.

Die gemeinsamen Wurzeln der jetzt in der Konferenz vertretenen abrahamitischen Religionen (Judentum, Christentum und Islam) wurden angesprochen. Joseph Bollag von der israelitischen Kultusgemeinde Baden betonte die Diskussionskultur im Judentum, die häufig keinen Sieger kennt, weil beiden Seiten Richtigkeit zuerkannt wird.

Der Staat wurde an der Gründungsfeier vom Aargauer Regierungsrat Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport, vertreten. Er erinnerte die Religionsgemeinschaften daran, dass sie von der verfassungsmässig garantierten Religionsfreiheit profitierten, umgekehrt hätten sie diese Verfassung zu respektieren. Er anerkannte die grossen sozialen und kulturellen Beiträge der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Gesellschaft und begrüsste den kommenden Dialog mit der Konferenz.

 

Vertrauen ist zentral

 

Der Aargau ist erst der zweite Kanton, in dem es ein vergleichbares interreligiöses Gremium gibt. Michel Müller, Präsident der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich überbrachte die Gratulationen des seit zehn Jahren bestehenden Runden Tisch der Religionen in Zürich. Er erinnerte die Aargauer daran, dass Vertrauen zentral sei für die gemeinsame Arbeit. «Und Vertrauen entsteht dort, wo man einander zuhört.»

Gründungsmitglieder des Gremiums sind die Römisch-katholische, die Reformierte und die Christkatholische Landeskirche, der Verband Aargauer Muslime sowie die Israelitische Kultusgemeinde Baden. Die Konferenz steht weiteren Gemeinschaften offen, sofern diese im Kanton eine gewisse Relevanz haben und sich am Dialog mit anderen Glaubensgemeinschaften beteiligen. Präsident ist im ersten Jahr Christoph Weber-Berg von der Reformierten Landeskirche Aargau; danach wechselt das Präsidium jährlich.

Die Aargauer Konferenz der Religionen will sich mindestens ein Mal jährlich treffen, um über aktuelle und grundsätzliche Themen mit religiösem Hintergrund zu sprechen. Da die Religionen und Kirchen durch ihre jeweiligen Leitungspersonen vertreten sind, erhalten ihre Gespräche und öffentlichen Mitteilungen einen offiziellen Status. Die Aargauer Konferenz der Religionen versteht sich daher als legitime Gesprächspartnerin von Behörden und Staat.

 

ria / Thomas Uhland

Informationsdienst Reformierte Landeskirche Aargau

 

Lesen Sie hier auch den Artikel in der AZ vom 24. Januar 2014.

 

von Hamit Duran, Turgi, 29. Dezember 2013

Der Islam betrachtet Organtransplantationen, bei denen Gliedmassen, Organe oder andere Körperteile einer Person entnommen werden, um sie in einen anderen Körper zu verpflanzen, als einen tiefen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen. Daher ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Organtransplantation nach den Prinzipien und Regeln der Scharia als verboten, erlaubt oder gar als geboten angesehen werden darf, ausserordentlich umstritten.

Auf der einen Seite stehen dabei die Ansprüche des Individuums auf und seine Verfügungsbefugnis über den eigenen Körper und auf der anderen Seite die göttlichen Vorbehalte oder hoheitliche Zugriffsversuche (z.B. seitens des Staates).

Folgende Fragen werden dabei durch die Gelehrten diskutiert:

  • Welche Gründe rechtfertigen eine Verletzung des menschlichen Körpers, wenn diese weder medizinisch indiziert, noch strafrechtlich erforderlich ist?
  • Wie ist der Schaden zu beurteilen, der sich für den Spender ergibt, und welches Schadensausmass ist hier zu tolerieren?
  • Ist es prinzipiell erlaubt, Teile des menschlichen Körpers medizinisch zu verwenden?
  • Welches Recht hat der Mensch, über seinen Körper zu entscheiden bzw. über andere Körper zu verfügen – hat das Individuum ein absolutes Verfügungs- oder eingeschränktes Benutzungsrecht?

Ethisch relativ unbedenklich ist eine Organtransplantation dann, wenn es sich beim Spender und Empfänger um dieselbe Person handelt, also bei sog. autologen Transplantationen, denn der Islam kennt schon seit jeher medizinische Praktiken wie das Schröpfen oder den Aderlass.

Bezüglich der eigentlichen Organtransplantation weisen die Meinungen im klassischen islamischen Recht darauf hin, dass es absolut unerlaubt ist, den menschlichen Körper zu verwenden. Dies begründet sich vor allem in der Ansicht, dass vom Körper getrennte Teil als unrein gelten und daher nicht wieder verwendet werden dürfen. Es gibt aber auch einige Rechtstexte zur Lockerung dieses Verbots.

Zeitgenössische Rechtsgelehrte, wie z.B. Yusuf al-Qaradawi, kommen zu einem anderen Urteil. Sie gehen dabei von den folgenden Grundsätzen aus:

  • Der Mensch hat ein Recht auf seinen Körper
  • Not bricht Gebot
  • Schaden ist zu beheben
  • Taten sind nach der zugrunde liegenden Absicht zu beurteilen
  • Rechtsurteile verändern sich durch die Veränderung der Lebensumstände

Aus diesem Grunde sehen viele der zeitgenössischen Gelehrten Organspenden als grundsätzlich erlaubt an, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Organentnahme darf für den Spender nicht lebensbedrohlich sein.
  • Der Spender muss einverstanden sein.
  • Es muss eine unbedingte medizinische Notwendigkeit vorliegen. Organspenden für rein kosmetische Zwecke sind also nicht erlaubt.
  • Der Organhandel ist verboten, es dürfen also keine kommerziellen Interessen vorhanden sein.
  • Der Nutzen muss grösser als der Schaden sein.

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Organspende aus islamischer Sicht als erlaubt betrachtet werden.

 

Quellennachweis

Martin Kellner, «Islamische Rechtsmeinungen zu medizinischen Eingriffen an den Grenzen des Lebens
– Ein Beitrag zur kulturübergreifenden Bioethik», Ergon-Verlag, 2010